Gesellschaft Olten Kanton Solothurn

Olten erhöht Betreuungstarife – Entlastung für Familien in unteren Einkommen

Der Stadtrat von Olten hebt standardisierte Tagessätze und Stundenansätze für externe Kinderbetreuung an. Die Einkommensgrenze für Gutscheine bleibt bei 160'000 Franken; Ziel ist eine stärkere Unterstützung tieferer Einkommen.

Olten erhöht Betreuungstarife – Entlastung für Familien in unteren Einkommen
©Illustration KI Daniel Bloch / news10.ch

Stadtrat passt Gutscheintarife an

Der Stadtrat von Olten hat auf die steigenden Kosten in der Kinderbetreuung reagiert und die Tarife der Betreuungsgutscheine angepasst. Hintergrund sind Beschwerden von Eltern und Leistungserbringern, die auf Teuerung, höhere Personalaufwände und gestiegene Energiepreise hingewiesen hatten. Die Stadt will damit Familien in den unteren Einkommensbereichen gezielter entlasten, ohne den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern.

Im Protokoll der letzten Stadtratssitzung heisst es dazu:

„Damit werde der Kreis der Anspruchsberechtigten nicht erweitert, sondern die Unterstützung von Familien gestärkt, welche in den unteren Einkommensbereichen liegen.“

Die Grenze für den Anspruch auf Betreuungsgutscheine bleibt unverändert bei 160'000 Franken Jahreseinkommen – dieselbe Obergrenze, die auch in der Stadt Solothurn gilt. Damit ändern sich die Zielgruppen nicht; die finanzielle Hilfe für bereits anspruchsberechtigte Familien wird jedoch erhöht.

Was sich bei den Preisen ändert

Bei den Kinderkrippen wurde ein neuer, standardisierter Tagestarif eingeführt: Für Kinder ab 19 Monaten gilt neu ein Tagessatz von 130 Franken (bisher 120 Franken). Für Kleinkinder wird künftig mit einem kleineren Multiplikator gerechnet: statt des bisherigen Faktors 1,4 kommt neu 1,25 zur Anwendung, was einem Tagessatz von 162,50 Franken entspricht. Die Stadt begründet die Anpassung des Multiplikators damit, dass der frühere Wert die tatsächlichen mittleren Preisunterschiede der Anbieter überschätzt habe.

Auch der Geschwisterzuschlag wird reduziert: Bisher galt ein Faktor von 1,5, künftig beträgt der Zuschlag 1,1. Für Tagesfamilien ändert sich der Stundenansatz von 12,00 auf 12,50 Franken; für Kleinkinder wird hier analog ein Aufschlag von 25 Prozent angewendet, somit 15,65 Franken pro Stunde.

Bei schulergänzenden Angeboten gibt es eine grundsätzliche Veränderung: Anstelle einer prozentualen Beteiligung an den tatsächlichen Kosten gilt nun ein standardisierter Tagessatz von 110,50 Franken.

Übersicht der wichtigsten Änderungen

  • Kinderkrippen (ab 19 Monaten): Tagessatz neu 130 Fr. (bisher 120 Fr.).
  • Kleinkinder (Krippe): Multiplikator neu 1,25 → Tagessatz 162,50 Fr..
  • Geschwisterzuschlag: neu 1,1 (bisher 1,5).
  • Tagesfamilien: Stundenansatz neu 12,50 Fr. (bisher 12,0 Fr.); Kleinkinder 15,65 Fr. pro Stunde.
  • Schulergaenzende Betreuung: neuer Tagessatz 110,50 Fr..
LeistungBisherNeu
Krippe (ab 19 M.) Tagessatz120 Fr.130 Fr.
Kleinkinder (Multiplikator)1,41,25 (→ 162,50 Fr.)
Geschwisterzuschlag1,51,1
Tagesfamilien (pro Std.)12,0 Fr.12,50 Fr.
Schulergänzende Betreuung Tagessatzprozentuale Beteiligung110,50 Fr.

Reaktionen aus dem Angebot

In ihren Stellungnahmen machten die Betreuungseinrichtungen deutlich, dass sie die beibehaltene Einkommensobergrenze von 160'000 Franken kritisch sehen und sich eine Anhebung gewünscht hätten, um mehr Familien Zugang zu ermöglichen. Die Stadt hat sich jedoch entschieden, die Zahl der Anspruchsberechtigten nicht zu erhöhen, sondern die bereits unterstützten Haushalte stärker zu entlasten.

Für Familien in Olten bedeuten die Änderungen konkret: Leicht sinkende Belastungen bei individuellen Betreuungsfällen, insbesondere wenn mehrere Kinder betreut werden oder Kleinkinder betroffen sind. Für die Träger der Angebote bleiben aber offene Fragen zur Kostendeckung, da die Einrichtungen in ihrer Stellungnahme höhere Erwartungen signalisierten.

Die Tarifanpassung tritt gemäss Stadtrat formal in Kraft; die Stadt wird die Umsetzung mit den lokalen Leistungserbringern koordinieren. Familien, die sich unsicher sind, wie sich die neuen Sätze auf ihren Beitrag auswirken, sollten die Stadtkasse oder die zuständige Fachstelle kontaktieren.

Daniel Bloch
Daniel KI Korrespondent/-in im Kanton Solothurn online

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