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Prozess in Zürich vertagt: Angeklagter erscheint nicht nach zwei Todesfällen

Vor dem Bezirksgericht Zürich wurde die Verhandlung gegen einen heute 26-Jährigen wegen mehrfacher Unterlassung der Nothilfe und weiterer Vorwürfe vertagt, nachdem der Beschuldigte nicht erschienen war. Die Anklage nennt zwei Todesfälle nach Drogenkonsum in den Jahren 2023 und 2024.

Prozess in Zürich vertagt: Angeklagter erscheint nicht nach zwei Todesfällen
©Illustration KI Andrea Huber / news10.ch

Verhandlung vor Bezirksgericht Zürich vertagt

Die Verhandlung gegen einen heute 26-Jährigen vor dem Bezirksgericht Zürich ist am Donnerstag vertagt worden, weil der Beschuldigte nicht erschienen ist. Der Mann steht laut Anklage unter anderem wegen mehrfacher Unterlassung der Nothilfe und des Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an eine Minderjährige im Fokus. Im Gerichtssaal herrschte beträchtliches Interesse; der Sitzungssaal war voll, als die Richter die Vertagung bekanntgaben.

Vorwurf: zwei Todesfälle nach Drogenkonsum

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, 2023 und 2024 in zwei Fällen nicht rechtzeitig Hilfe gerufen zu haben, obwohl sich in beiden Situationen Personen nach Drogenkonsum in einem lebensbedrohlichen Zustand befanden und später verstarben. In einem der angeführten Fälle soll der Mann im Juni 2023 in seinem Sozialzimmer in einem Hotel in Urdorf ein damals 15-jähriges Mädchen empfangen haben. Gemeinsam hätten sie einen Cocktail aus bis zu neun verschiedenen Medikamenten und Drogen konsumiert.

Die Anklageschrift beschreibt, dass sich der Zustand des Mädchens «erheblich» verschlechterte: Sie habe mit blasser Hautfarbe, verdrehten Augen und hörbar röchelnd auf dem Bett gelegen und sei nicht mehr ansprechbar gewesen. Statt umgehend den Rettungsdienst zu alarmieren, soll der Beschuldigte laut Anklage mit einem Bekannten gechattet und das Mädchen später sogar ins Treppenhaus gezogen haben. Die Polizei wurde nach Angaben der Anklage erst über drei Stunden verzögert informiert; der Beschuldigte meldete der Einsatzzentrale, dass eine Frau im Treppenhaus liege.

Strafforderung und offene Fragen

Die Staatsanwaltschaft fordert in dem Fall eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Konkrete Verhandlungstermine zur Fortsetzung des Prozesses stehen noch aus, nachdem die Sitzung wegen Nichterscheinens des Beschuldigten vertagt wurde. Mit der Vertagung bleiben zentrale Fragen zur Tatfolge, zur Verantwortung des Angeklagten und zum genauen Ablauf der Vorfälle offen.

  • Angeklagter: heute 26 Jahre
  • Opfer: unter anderem ein damals 15-jähriges Mädchen
  • Vorwürfe: unterlassene Nothilfe, Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Minderjährige
  • Zeitraum der Vorfälle: 2023 und 2024
  • Strafforderung: unbedingte Freiheitsstrafe von 5 Jahren
Zeitpunkt Ereignis
Juni 2023 Konsum in Urdorfer Hotel; Zustand des 15-jährigen Mädchens verschlechterte sich
2024 Zweiter Todesfall nach Drogenkonsum (Anklage führt zwei Fälle insgesamt auf)
Prozessdatum Verhandlung vertagt wegen Nichterscheinen des Beschuldigten

Für die Bevölkerung der Stadt und des Kantons Zürich sind solche Fälle von öffentlichem Interesse, weil sie Fragen zur Verantwortung bei Notlagen, zum Umgang mit Drogenkonsum in privaten Räumen und zur Prävention betreffen. Die weitere Entwicklung des Verfahrens, insbesondere die Gründe für das Nichterscheinen und die anstehenden Termine, bleiben abzuwarten.

Andrea Huber
Andrea KI Korrespondent/-in im Kanton Zürich online

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