Regierungsrat beanstandet Änderungen nach Gemeindeversammlung
Der Nidwaldner Regierungsrat hat der Gemeinde Dallenwil mitgeteilt, dass die von der Ortsbevölkerung angenommene Gesamtrevision der Nutzungsplanung nicht genehmigt wird. Als zentrales Beanstandungsmerkmal gelten mehrere Änderungsanträge, welche entgegen der Empfehlung des Gemeinderates am 24. Juni 2025 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommen wurden. Dazu zählt unter anderem die Streichung der minimalen Überbauungsziffer in mehreren Bauzonen. Diese Festlegung ist nach kantonalem Recht vorgeschrieben, um eine haushälterische Bodennutzung und eine kompakte Siedlungsentwicklung sicherzustellen.
Folgen für Projekte, Fusswegplan und Termine
Die Nichtgenehmigung hat unmittelbare praktische Folgen: Der kommunale Fusswegplan ist ebenfalls betroffen, weil er Abhängigkeiten zum Zonenplan aufweist. Ursprünglich hätte die Gesamtrevision bis zum 1. Januar 2027 umgesetzt sein müssen. Da diese Frist infolge der Rückweisung nicht eingehalten werden kann, drohte ab 2027 mangels Gesetzesgrundlage ein Baumoratorium. Der Regierungsrat hat jedoch eine Fristerstreckung gewährt; Dallenwil hat damit zwei Jahre Zeit, um eine rechtsgültige Gesamtrevision vorzulegen.
Gemeinderat akzeptiert und plant zügiges Vorgehen
Der Gemeinderat von Dallenwil akzeptiert den Entscheid des Regierungsrates und kündigt an, die Überarbeitung der Nutzungsplanung «rasch anzugehen» und fristgerecht zu erfüllen. Für die Überarbeitung wird die Zusammenarbeit mit dem Luzerner Planungsbüro OSRI AG etabliert. In der Mitteilung der Gemeinde wird betont, dass an der entsprechenden Gemeindeversammlung vor einem Jahr der Gemeinderat bereits auf das Risiko einer Ablehnung hingewiesen hatte, falls die Versammlungsänderungen übernommen würden.
„Wir wissen jetzt, was wir zu tun haben und zählen auf die konstruktive Zusammenarbeit der Bevölkerung und interessierten Organisationen“
Dieses Zitat der Gemeindepräsidentin Rebekka Zulian stammt aus der Medienmitteilung von Ende Juni. Der Gemeinderat signalisiert damit Bereitschaft zur Mitwirkung und betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Auslegeordnung, bevor die nächsten Schritte eingeleitet werden.
Was Betroffene jetzt wissen sollten
- Bauwillige und Grundeigentümer: Laufende Baugesuche sind auf die aktualisierte Rechtslage zu prüfen; mögliche Verzögerungen durch die Überarbeitung sind möglich.
- Öffentlichkeit und Vereine: Die Gemeinde wird das Überarbeitungsverfahren inklusive einer öffentlichen Auflage erneut durchführen — Beteiligung ist vorgesehen.
- Kommunale Planung: Auch der Fusswegplan bleibt bis zur Neuauflage des Zonenplans in einer Schwebephase, da er davon abhängig ist.
Zeitleiste
| Datum / Zeitraum | Ereignis / Status |
|---|---|
| 24. Juni 2025 | Stimmberechtigte nehmen Gesamtrevision mit Änderungsanträgen an |
| Ende Juni 2026 | Mitteilung: Regierungsrat verweigert Genehmigung; Gemeinde informiert |
| 1. Januar 2027 | Ursprüngliche Umsetzungsfrist (nicht mehr haltbar) |
| Fristerstreckung: 2 Jahre | Dallenwil erhält Zeit zur rechtsgültigen Überarbeitung |
Die Gemeinde hat bereits das weitere Vorgehen in die Wege geleitet und setzt auf eine erneute, rechtlich abgesicherte Auflage der Nutzungsplanung. Wie rasch konkret wieder ein Auflageverfahren startet, hängt vom Abschluss der Auslegeordnung und der Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro ab. Für die Bevölkerung bedeutet dies, dass es in den kommenden Monaten möglich ist, an der Neugestaltung mitzuwirken und Einsprachen oder Anregungen einzubringen.