Politik Kanton St. Gallen

SAB warnt: Geplante Verschärfung der Lex Koller könnte Wohnungsbau lähmen

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) kritisiert die Teilrevision der Lex Koller: Die Organisation befürchtet, dass ein Verbot von Auslandsbeteiligungen an kotierten Wohnimmobiliengesellschaften und die Reduktion von Ferienwohnungs-Kontingenten Investitionen hemmen und den Wohnungsbau erschweren.

SAB warnt: Geplante Verschärfung der Lex Koller könnte Wohnungsbau lähmen
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Organisation aus Berggebieten sieht Ziel verfehlt

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) hat sich klar gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision der Lex Koller ausgesprochen. Nach Auffassung der Organisation greifen die vorgesehenen Verschärfungen am eigentlichen Problem der Wohnungsknappheit vorbei und könnten stattdessen den Bau neuer Wohnungen zusätzlich erschweren.

Im Zentrum der Kritik steht das geplante Verbot, wonach Personen im Ausland künftig keine Anteile an börsenkotierten Wohnimmobiliengesellschaften oder Immobilienfonds mehr erwerben dürften. Die SAB betont, dass über diese Anlageformen wichtiges Kapital in den Schweizer Wohnungsmarkt fliessen würde. Fällt diese Finanzierungsquelle weg, so drohe eine Reduktion von Investitionen und damit weniger Neubauten.

Gleichzeitig zeigt sich die SAB wenig überzeugt von einer weiteren Verschärfung bei Ferienwohnungen: Die geplante Halbierung der Kontingente für den Erwerb von Zweitwohnungen durch ausländische Käufer sei weitgehend wirkungslos, weil diese Kontingente bereits seit Jahren nicht ausgeschöpft würden. Zudem seien der Bau neuer Zweitwohnungen durch die Vorgaben der Zweitwohnungsinitiative sowie durch das revidierte Raumplanungsgesetz bereits stark eingeschränkt.

  • Hauptkritik: Verbot von Auslandsanteilen an kotierten Wohnimmobiliengesellschaften bremst Investitionen.
  • Ferienwohnungen: Halbierung der Kontingente wird kaum praktische Auswirkungen haben.
  • Positives: Lockerung für Angestelltenwohnungen in Hotels wird begrüsst.

Die SAB macht deutlich, dass die Ursachen der Wohnungsknappheit andernorts liegen: Im Fokus stehen nach Einschätzung der Organisation strenge Vorgaben des Raumplanungsrechts, langwierige Bewilligungsverfahren sowie Einsprachen gegen Bauprojekte. Bereits der vom Bundesrat 2024 vorgestellte Aktionsplan zur Wohnungsknappheit habe aufgezeigt, welche Massnahmen tatsächlich geeignet seien, das Wohnungsangebot zu erhöhen. Die SAB fordert, die politischen Anstrengungen dort zu bündeln.

MassnahmeSAB-Einschätzung
Verbot von Auslandsanteilen an kotierten WohnimmobilienWürde Investitionen und damit Neubau erschweren
Halbierung Kontingente FerienwohnungenKaum praktische Wirkung; Kontingente werden nicht ausgeschöpft
Lockerung für Angestelltenwohnungen in HotelsBegrüsst als hilfreich für Personalrekrutierung

Für den Kanton St. Gallen und die gesamte Ostschweiz hat diese Debatte konkrete Bedeutung: Wenn Finanzierungspfade für Wohnprojekte versperrt oder eingeschränkt werden, kann das die Realisierung von gefördertem oder privatem Wohnraum verteuern und verzögern. Besonders in Regionen mit engen Grundstücks- und Bewilligungsverhältnissen drohen dadurch spürbare Verzögerungen beim Wohnungsneubau.

Die SAB fordert deshalb, auf die vorgesehenen Verschärfungen zu verzichten und stattdessen an den Stellen anzusetzen, die den Wohnungsbau tatsächlich behindern: Vereinfachte Bewilligungsverfahren, Anpassungen im Raumplanungsrecht und Massnahmen zur Reduktion von Einsprachen nennt sie als sinnvollere Ansatzpunkte.

Positiv bewertet wird im Vorschlag des Bundesrats hingegen die geplante Lockerung bezüglich Angestelltenwohnungen in Hotels, die aus Sicht der SAB dazu beitragen kann, die Rekrutierung von Mitarbeitenden zu erleichtern und so die Hotellerie zu entlasten.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

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