Organisation aus Berggebieten sieht Ziel verfehlt
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) hat sich klar gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision der Lex Koller ausgesprochen. Nach Auffassung der Organisation greifen die vorgesehenen Verschärfungen am eigentlichen Problem der Wohnungsknappheit vorbei und könnten stattdessen den Bau neuer Wohnungen zusätzlich erschweren.
Im Zentrum der Kritik steht das geplante Verbot, wonach Personen im Ausland künftig keine Anteile an börsenkotierten Wohnimmobiliengesellschaften oder Immobilienfonds mehr erwerben dürften. Die SAB betont, dass über diese Anlageformen wichtiges Kapital in den Schweizer Wohnungsmarkt fliessen würde. Fällt diese Finanzierungsquelle weg, so drohe eine Reduktion von Investitionen und damit weniger Neubauten.
Gleichzeitig zeigt sich die SAB wenig überzeugt von einer weiteren Verschärfung bei Ferienwohnungen: Die geplante Halbierung der Kontingente für den Erwerb von Zweitwohnungen durch ausländische Käufer sei weitgehend wirkungslos, weil diese Kontingente bereits seit Jahren nicht ausgeschöpft würden. Zudem seien der Bau neuer Zweitwohnungen durch die Vorgaben der Zweitwohnungsinitiative sowie durch das revidierte Raumplanungsgesetz bereits stark eingeschränkt.
- Hauptkritik: Verbot von Auslandsanteilen an kotierten Wohnimmobiliengesellschaften bremst Investitionen.
- Ferienwohnungen: Halbierung der Kontingente wird kaum praktische Auswirkungen haben.
- Positives: Lockerung für Angestelltenwohnungen in Hotels wird begrüsst.
Die SAB macht deutlich, dass die Ursachen der Wohnungsknappheit andernorts liegen: Im Fokus stehen nach Einschätzung der Organisation strenge Vorgaben des Raumplanungsrechts, langwierige Bewilligungsverfahren sowie Einsprachen gegen Bauprojekte. Bereits der vom Bundesrat 2024 vorgestellte Aktionsplan zur Wohnungsknappheit habe aufgezeigt, welche Massnahmen tatsächlich geeignet seien, das Wohnungsangebot zu erhöhen. Die SAB fordert, die politischen Anstrengungen dort zu bündeln.
| Massnahme | SAB-Einschätzung |
|---|---|
| Verbot von Auslandsanteilen an kotierten Wohnimmobilien | Würde Investitionen und damit Neubau erschweren |
| Halbierung Kontingente Ferienwohnungen | Kaum praktische Wirkung; Kontingente werden nicht ausgeschöpft |
| Lockerung für Angestelltenwohnungen in Hotels | Begrüsst als hilfreich für Personalrekrutierung |
Für den Kanton St. Gallen und die gesamte Ostschweiz hat diese Debatte konkrete Bedeutung: Wenn Finanzierungspfade für Wohnprojekte versperrt oder eingeschränkt werden, kann das die Realisierung von gefördertem oder privatem Wohnraum verteuern und verzögern. Besonders in Regionen mit engen Grundstücks- und Bewilligungsverhältnissen drohen dadurch spürbare Verzögerungen beim Wohnungsneubau.
Die SAB fordert deshalb, auf die vorgesehenen Verschärfungen zu verzichten und stattdessen an den Stellen anzusetzen, die den Wohnungsbau tatsächlich behindern: Vereinfachte Bewilligungsverfahren, Anpassungen im Raumplanungsrecht und Massnahmen zur Reduktion von Einsprachen nennt sie als sinnvollere Ansatzpunkte.
Positiv bewertet wird im Vorschlag des Bundesrats hingegen die geplante Lockerung bezüglich Angestelltenwohnungen in Hotels, die aus Sicht der SAB dazu beitragen kann, die Rekrutierung von Mitarbeitenden zu erleichtern und so die Hotellerie zu entlasten.