Bereits wenige Sekunden Verspätung beim Lösen eines Tickets können Bahn- und Busfahrende teuer zu stehen kommen. Die Ombudsstelle des öffentlichen Verkehrs hat deshalb vorgeschlagen, im Fernverkehr eine kurze Kulanzzeit einzuführen – die Branche hat diesen Vorschlag jedoch abgelehnt. Das Ergebnis ist: Uneinheitliche Praxis, viele Beschwerden und zusätzlicher Aufwand für Kundendienste.
Worum es geht
In der Praxis registrieren Kontrollgeräte nur zwei Zustände: gültiges Ticket vor Abfahrt oder zu spät gelöst. Selbst wenn ein Fahrgast kurz vor Abfahrt sprintet und sein Ticket nur wenige Sekunden nach der planmässigen Abfahrt kauft, wird dies in der technischen Auswertung oft als verspätet gewertet. Werden Kontrollen deutlich später durchgeführt, lässt sich meist ausschliessen, dass ein Systematischer Betrugsversuch vorliegt, dennoch folgen Bussen.
Vorschlag der Ombudsstelle
Der Ombudsmann des öffentlichen Verkehrs, Hans Höhener, schlug im vergangenen Jahr vor, im Fernverkehr eine Kulanzzeit von 30 bis 60 Sekunden ab Zugsabfahrt einzuführen. Er begründet das damit, dass es bei offensichtlichen Einzelfällen kaum nachvollziehbar sei, warum aufwendige Verfahren eingeleitet würden, wenn klar ersichtlich sei, dass sich die Kundin oder der Kunde nicht der Billettpflicht entziehen wollte.
«Es ist für mich schleierhaft, weshalb man ein aufwendiges Verfahren einleitet, wenn klar ersichtlich ist, dass eine Kundin respektive ein Kunde sich der Billettpflicht nicht entziehen wollte.»
Reaktionen und Probleme
Höhener berichtet, dass einige Verkehrsunternehmen bereits sehr kulant verfahren, während andere sehr strikt sind. Eine einheitliche Branchenregel fehlt. Die ÖV-Betriebe hätten den Vorschlag der Ombudsstelle nicht angenommen. Die Folge sind zahlreiche Eingaben an Kundendienste und die Ombudsstelle, vielfach manuelle Prüfungen und gelegentliche Kulanzentscheide, aber auch Bestätigungen von Bussen.
Folgen für Kundinnen, Kunden und Mitarbeitende
- Fahrgäste: Erhöhtes Risiko, wegen Sekunden Unpünktlichkeit sanktioniert zu werden.
- Kundendienste: Zusätzlicher Arbeitsaufwand zur Prüfung von Reklamationen und Einzelfallentscheiden.
- Ombudsstelle: Wiederkehrende Fälle und eingeschränkte Einflussmöglichkeiten; sie kann nur Empfehlungen aussprechen.
Kurze Übersicht
| Element | Stand |
|---|---|
| Vorschlag der Ombudsstelle | 30–60 Sekunden Kulanzzeit im Fernverkehr |
| Branchenreaktion | Vorschlag abgelehnt; uneinheitliche Praxis |
| Konsequenz | Zahlreiche Beschwerden, Mehraufwand bei Kundendiensten |
Die Debatte bleibt offen: Ohne branchenweite Regelung bleibt der Umgang mit Sekundenabweichungen ein Flickenteppich. Fahrgäste sollten sich weiterhin möglichst frühzeitig um gültige Fahrausweise kümmern; Kundendienste und Ombudsstelle werden die Diskussion weiterverfolgen.