Stadt genehmigt nächtliche Übertragungen in Gastronomiebetrieben
Der Stadtrat von St. Gallen hat für das anstehende WM-Viertelfinale eine Freinacht bewilligt. Konkret bedeutet dies, dass Gastrobetriebe sowohl im Innen- wie im Aussenbereich das Spiel durchgehend übertragen und während der Nacht geöffnet bleiben dürfen. Die Bewilligung folgte Forderungen aus der Bevölkerung und von politischen Kreisen, die ein gemeinsames Feiern ermöglicht sehen wollten.
Die Stadtbetontein, dass trotz der Bewilligung die öffentliche Ordnung und die Wohnqualität beachtet bleiben müssen. In der Mitteilung wird festgehalten, dass die Lautstärke der Übertragungsgeräte die Umgebung nicht übermässig belasten darf. Zudem weist die Stadtpolizei auf mögliche Störungen wie Autokorsos und Hupkonzerte hin und ruft zur Rücksichtnahme auf.
„Wir gewähren gerne eine Freinacht“, sagte Stadtpräsidentin Maria Pappa. „Bei so einzigartigen Ereignissen, wie auch dem Cupfinale, stehen wir nicht im Wege. So ein Match ist etwas Spezielles, das man sich gerne gemeinsam ansieht und sich danach noch lange daran erinnert.“
Was die Bewilligung konkret regelt
- Öffnungszeiten: Durchgehende Öffnung der bewilligten Lokale während der Nacht.
- Übertragung: Die öffentliche Übertragung des Spiels ist in Innen- und Aussenbereichen zulässig.
- Lärm: Die Lautstärke der Übertragungsgeräte darf die Umgebung nicht übermässig belasten.
Die Entscheidung der Stadt folgt Vorbildern anderer grösserer Städte, die ähnliche Bewilligungen für WM-Spiele erteilt haben. In der Berichterstattung wurde zudem auf eine Aktion der Jungfreisinnigen hingewiesen, die in einem offenen Brief eine Freinacht gefordert hatten.
Auswirkungen für Bewohnerinnen und Bewohner
Für Anwohnende können mit der Bewilligung besonders in den späten Nachtstunden erhöhte Geräuschbelastungen entstehen, etwa durch Menschenansammlungen vor Lokalen oder Feiernde auf den Strassen. Die Stadtpolizei weist ausdrücklich auf mögliche Begleiterscheinungen wie Autokorsos und Hupkonzerte hin und empfiehlt, Ruhe zu bewahren und Störungen zu melden.
| Bereich | Regelung |
|---|---|
| Innenbereiche | Durchgehende Öffnung und Übertragung erlaubt |
| Aussenbereiche | Durchgehende Öffnung und Übertragung erlaubt |
| Lautstärke | Die Umgebung darf nicht übermässig belastet werden |
Gastronomiebetriebe erhalten damit eine klare Grundlage, um Veranstaltungen zu planen und Gäste zu empfangen. Für die Stadt bedeutet die Bewilligung, die Balance zwischen gemeinschaftlichem Feiern und dem Schutz der Nachtruhe zu wahren. Wie strikt die Auflagen durchgesetzt werden, hängt von der Lage am Veranstaltungstag und von Meldungen der Bevölkerung ab.
Die Stadtpräsidentin gab zudem ein persönliches Statement zum Anlass ab und zeigte damit, dass die Verwaltung das Ereignis als Ausnahmesituation betrachtet, die gemeinschaftliches Erleben ermöglicht, sofern Rücksicht genommen wird.