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Stadt St. Gallen bewilligt Freinacht für WM-Spiel – Auflagen und Polizeiregeln festgelegt

Der Stadtrat hat für das WM-Viertelfinalspiel eine Freinacht bewilligt: Lokale dürfen durchgehend öffnen und das Spiel übertragen. Zugleich gibt die Stadt Vorgaben zur Lautstärke und kündigt bei sicherheitsrelevantem Verhalten «Nulltoleranz» an.

Stadt St. Gallen bewilligt Freinacht für WM-Spiel – Auflagen und Polizeiregeln festgelegt
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Freinacht für Gastronomie: Lokale dürfen durchgehend öffnen

Der Stadtrat der Stadt St. Gallen hat anlässlich des WM-Viertelfinals der Schweizer Nationalmannschaft gegen Argentinien eine Freinacht bewilligt. Die Erlaubnis gilt für die Innen- und Aussenbereiche von Gastronomiebetrieben: Diese dürfen die gesamte Nacht geöffnet bleiben und das Spiel live übertragen.

Die Bewilligung soll dem grossen öffentlichen Interesse am Match Rechnung tragen, wie die Stadt in ihrer Mitteilung erklärt. Gleichzeitig sind klare Auflagen formuliert, um die Nachtruhe und die Sicherheit zu schützen.

Auflagen und Verhaltenserwartungen

Wesentliche Bedingungen der Bewilligung sind:

  • Die Übertragungslautstärke muss die Umgebung „nicht übermässig belasten“.
  • Autokorsos und Hupkonzerte werden wie bei früheren Spielen nur bis eine Stunde nach Spielschluss toleriert.
  • Bei sicherheitsrelevantem Verhalten – etwa beim Hinauslehnen aus Fahrzeugen, dem Herausstrecken von Gegenständen oder starkem Beschleunigen – gilt Nulltoleranz.
  • Die Stadtpolizei kündigt an, bei solchen Verstössen einzuschreiten und Personen anzuzeigen.
„Bei ‹sicherheitsrelevantem Verhalten› ... gilt ‹Nulltoleranz›“, heisst es in der Mitteilung der Stadtpolizei.

Konkrete Folgen für Bevölkerung und Gastrobetriebe

Für Betreiberinnen und Betreiber von Lokalen bedeutet die Bewilligung Planungsspielraum: Sie können Gäste durchgehend bewirten und die Partie zeigen. Gleichzeitig sind sie verantwortlich dafür, die Übertragungslautstärke so zu steuern, dass Anwohnende nicht übermässig belästigt werden.

Für die Bevölkerung heisst das: Es besteht die Möglichkeit, das Spiel in Restaurants und Bars zu verfolgen, öffentliche Feierlichkeiten im Freien bleiben aber – jedenfalls in der kommunizierten Form – eingeschränkter. Wer lautstarke Korsofahrten plant, muss mit einer zeitlich limitierten Duldung rechnen; bei gefährlichem Verhalten drohen Anzeigen.

Polizeipräsenz und Sanktionen

Die Stadtpolizei wird das Geschehen überwachen. Die klare Ansage der Behörden lautet, dass eingreifendes Vorgehen und Anzeigen bei Missachtung der Regeln zu erwarten sind. Damit sollen insbesondere Gefährdungen im Strassenverkehr und Störungen der öffentlichen Ordnung verhindert werden.

Bereich Erlaubnis Bedingungen
Gastronomie (innen/außen) Durchgehende Öffnung möglich, Übertragung erlaubt Lautstärke darf Umgebung nicht übermässig belasten
Autokorsos / Hupen Temporär toleriert Nur bis 1 Stunde nach Spielende
Sicherheitsrelevantes Verhalten Nicht toleriert Polizeieingriff und Anzeigen bei Verstössen

Die Entscheidung der Stadt St. Gallen ähnelt jenen anderer Schweizer Städte, die für das Spiel ebenfalls Ausnahmen genehmigten. Für Anwohnende und Veranstaltende ist entscheidend, dass die Balance zwischen Feierfreude und öffentlicher Ordnung gewahrt bleibt. Die Stadtpolizei weist darauf hin, dass bei Überschreitung der Grenzen konsequent gehandelt wird.

Weitere Details zur Bewilligung und allfälligen zusätzlichen Regelungen wurden in der städtischen Mitteilung kommuniziert.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

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