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Stadt St.Gallen erlaubt Freinacht fürs WM-Viertelfinal, Wil bleibt restriktiver

Während St.Gallen Gastronomiebetrieben eine durchgehende Freinacht inklusive Aussenübertragungen gewährt, erlaubt Wil nur bewilligte Verlängerungen in Innenräumen. Beide Städte bereiten sich auf mögliche Lärmspitzen in der Nacht vor.

Stadt St.Gallen erlaubt Freinacht fürs WM-Viertelfinal, Wil bleibt restriktiver
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Unterschiedliche Wege in Nachbarsstädten

Die bevorstehende Viertelfinalnacht der Fussball-WM zwischen der Schweiz und Argentinien sorgt in der Ostschweiz für unterschiedliche Entscheide: Die Stadt St.Gallen hat für das Spiel eine generelle Freinacht bewilligt, während die Stadt Wil an der üblichen Nachtruhe festhält und nur eingeschränkte Ausnahmen ermöglicht.

In St.Gallen dürfen Gastronomiebetriebe das Spiel sowohl in ihren Innenräumen als auch in Aussenbereichen übertragen und während der ganzen Nacht geöffnet bleiben. Die Stadtpolizei toleriert nach Angaben von Medienberichten zudem Autokorsos und Hupkonzerte bis zu einer Stunde nach Spielschluss. Die Behörden begründen den Kurswechsel auch mit der kulturellen Bedeutung solcher einmaligen Sportereignisse. In einem offenen Brief hatten die Jungfreisinnigen zuvor eine Freinacht gefordert.

„Man gewähre bei einzigartigen Ereignissen wie diesem gerne eine Freinacht“,

erklärte Stadtpräsidentin Maria Pappa laut Medienberichten.

Wil: Bewilligungen nur für Innenräume, Aussenübertragungen nein

In Wil bleibt die Grundregel der Nachtruhe bestehen. Gastronomiebetriebe können zwar auf Gesuch hin eine Bewilligung für eine begrenzte Freinacht erhalten, diese Ausnahme gilt aber ausdrücklich nur für die Betriebsräume. Eine Übertragung im Aussenbereich wird nicht genehmigt. Die Stadt weist darauf hin, dass trotz der Bewilligungsoption mit zusätzlichen Lärmimmissionen gerechnet werden müsse.

Sollte die Schweizer Mannschaft den Halbfinal erreichen, könnte die Ausgangslage anders aussehen: Ein allfälliges weiteres Spiel würde abends stattfinden, und dann wären laut Wil Bewilligungen für Public Viewings im Freien gemäss Lärmschutzverordnung möglich. Diese würden die Live-Übertragung inklusive einer möglichen Verlängerung erlauben, jedoch ohne Vor- und Nachberichterstattung.

Praktische Folgen für Bevölkerung und Gastroszene

  • Gastronomie: Betriebe in St.Gallen können mit verlängerten Öffnungszeiten und stärkerer Kundennachfrage rechnen. In Wil sind zusätzliche Gäste in Innenräumen möglich, Aussenflächen bleiben aber geschlossen.
  • Anwohnerinnen und Anwohner: In St.Gallen ist mit erhöhter Lärmbelastung durch Menschenansammlungen, Autokorsos und Hupkonzerte zu rechnen. Wil begrenzt solche Effekte durch die Verweigerung von Aussenübertragungen.
  • Polizei und Ordnungsdienste: In St.Gallen dürfte die Stadtpolizei mehr Einsätze zur Verkehrsregelung und Lärmüberwachung leisten müssen; in Wil bleiben Einsätze voraussichtlich auf einzelne Lokalitäten fokussiert.

Wichtige Zeitangabe

Das Spiel zwischen der Schweiz und Argentinien wird in der Nacht auf Sonntag um 3 Uhr Schweizer Zeit angepfiffen. Das ergibt für viele Fans ungewöhnliche Feiern in den frühen Morgenstunden, weshalb die kommunalen Vorkehrungen entscheidend sind.

Stadt Freinacht Aussenübertragungen Besonderheiten
St.Gallen Bewilligt Erlaubt Autokorsos und Hupkonzerte werden bis 1 Stunde nach Spielschluss toleriert
Wil Nicht generell; Bewilligung auf Gesuch Nicht bewilligt Ausnahmen nur für Innenräume; Nachtruhe grundsätzlich gewahrt

Für Gastronomen in Wil bedeutet dies, dass sie vorab eine Bewilligung beantragen müssen, wenn sie das Lokal länger offen halten wollen. Für Besucherinnen und Besucher heisst es, die kommunalen Regeln zu beachten: In St.Gallen ist öffentliches Feiern wahrscheinlicher, in Wil bleiben die Feiermöglichkeiten punktuell und örtlich begrenzt.

Die Entscheidungen zeigen, wie Kommunen zwischen Förderung des öffentlichen Erlebens von Grossereignissen und Schutz der Nachtruhe abwägen. Für Anwohnende und Veranstaltende ist es ratsam, sich vorab bei den jeweiligen Gemeindestellen über Bewilligungsauflagen und Verhaltensregeln zu informieren.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

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