SVP verlangt Klarheit über finanzielle und rechtliche Konsequenzen
Die Gossauer SVP-Fraktion hat beim Stadtrat eine Einfache Anfrage eingereicht, mit der sie wissen will, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts in der Gaspreis-Sache der Stadt St.Gallen auch Folgen für die Stadtwerke Gossau hat. Anlass ist ein Urteil vom 26. Mai, in dem das Verwaltungsgericht die Stadt St.Gallen unter anderem dafür gerügt hat, dass sie keinen separaten Kostenträger für die Tarifkundschaft geführt habe und damit gegen das Kostendeckungsprinzip verstossen haben könnte.
Worum es im Urteil geht
In der zugrunde liegenden Beschwerde hatte ein Hauseigentümer geltend gemacht, die Gaspreise 2022 seien zu hoch gewesen. Das Gericht stellte zwar fest, dass die ausserordentliche Preisentwicklung in jenem Zeitraum auf die marktwidrigen Verwerfungen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine zurückzuführen sei. Dennoch beanstandete das Verwaltungsgericht administrative Schwächen:
- Es forderte die Stadt auf, die Ablieferung von Gewinnen an die Stadtkasse zu überprüfen.
- Es konnte aufgrund der Unterlagen nicht ausschliessen, dass eine Quersubventionierung stattgefunden hat und verlangte gegebenenfalls Entschädigungen für den Beschwerdeführer.
- Als rechtswidrig bezeichnete das Gericht das "Fehlen eines separaten Kostenträgers für die Tarifkundschaft".
„das Fehlen eines separaten Kostenträgers für die Tarifkundschaft“
Fragen aus Gossau — was ist bekannt?
Die SVP-Fraktion in Gossau will insbesondere wissen, ob das Urteil Handlungsbedarf bei folgenden Punkten auslöst:
- Tarifgestaltung der Stadtwerke
- Rechnungslegung und Ausweis separater Kostenträger
- Ablieferungen an den Stadthaushalt und mögliche Rückforderungen
- Risiko von Quersubventionierungen zwischen verschiedenen Kundengruppen
Konkrete Anhaltspunkte für unmittelbare Folgen in Gossau nennt die Anfrage nicht; die Stadtwerke Gossau haben 2025 einen Ertragsüberschuss von 484'000 Franken erzielt und eine Ablieferung von 2 Millionen Franken an den Stadthaushalt geleistet. Diese Zahlen machen deutlich, dass die finanzielle Verzahnung zwischen Versorger und Gemeindekasse auf dem Prüfstand für lokale Steuer- und Tariffragen besteht.
Reaktionen und Verfahren
Die Stadt St.Gallen hat bereits angekündigt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen und eine externe Prüfung in Auftrag zu geben. Das Verwaltungsgericht selbst habe die Stadt beauftragt, das mögliche Vorliegen einer Quersubventionierung zu prüfen und den Beschwerdeführer gegebenenfalls zu entschädigen. Ob und in welchem Umfang vergleichbare Prüfungen in anderen Gemeinden notwendig werden, ist offen und hängt von den jeweiligen Buchhaltungs- und Abgabepraktiken der kommunalen Werke ab.
Was bedeutet das für Einwohnerinnen und Einwohner von Gossau?
Für Kundinnen und Kunden sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben die Fragen Auswirkungen in dreifacher Hinsicht:
- Transparenz: Gemeinden und Werke müssen allenfalls ihre Rechnungslegung anpassen und separate Kostenträger ausweisen.
- Tarife: Sollten Quersubventionen festgestellt werden, könnten Nachberechnungen, Entschädigungen oder Anpassungen zukünftiger Tarife folgen.
- Kommunalfinanzen: Ablieferungen an die Stadtkasse könnten überprüft werden, was Budgets der Gemeinden betrifft.
Die SVP-Fraktion erwartet vom Stadtrat Klarheit darüber, wie Gossau in dieser Situation vorgehen will. Bis eine definitive rechtliche Klärung vorliegt, dürften kommunale Energieversorger im Kanton ihre Abrechnungs- und Berichtspraxis prüfen oder präzisieren.
| Jahr | Stadtwerke Gossau (Angabe) |
|---|---|
| 2025 | Ertragsüberschuss: 484'000 CHF; Ablieferung: 2'000'000 CHF |
Wie die Gossauer Stadtregierung auf die Einfache Anfrage antwortet, bleibt abzuwarten. Klar ist: Das Verwaltungsgerichts-Urteil hat die Debatte über Abgrenzung von Kosten, Transparenz und die Regeln für städtische Beteiligungen neu entfacht — mit direkten Konsequenzen für Verantwortliche in Gemeinden und für die kommunalen Haushalte im Kanton St.Gallen.