Das Bundesministerium für Umwelt plant eine Anpassung der Deponieverordnung, damit künftig größere Mengen an asbestbelastetem Gesteinsmaterial sicher und rechtlich geordnet entsorgt werden können. Als eine Option werden dafür ehemalige Steinbrüche genannt, wie das Ö1-Mittagsjournal berichtete und das Ministerium gegenüber der APA bestätigte.
Gründe und Ziel der Änderung
Laut Ministerium dient der Vorstoss dazu, mögliche Engpässe bei der Ablagerung natürlich asbestbelasteter Gesteine zu vermeiden. Die geplante Anpassung soll die Errichtung spezieller Deponien für dieses Material erleichtern und so eine geordnete Entsorgung ermöglichen.
Voraussetzungen und Unsicherheiten
Grundsätzlich kommen dafür ehemalige Steinbrüche in Frage. Gleichzeitig betont das Ministerium, dass dies an strikte rechtliche Auflagen gebunden ist: Eine Nutzung als Deponiestandort erfordert eine entsprechende abfallrechtliche Genehmigung. Konkrete Zeitpunkte für eine Änderung der Verordnung wurden noch nicht genannt.
„um mögliche Engpässe durch künftig größere Mengen an asbestbelastetem Gesteinsmaterial zu vermeiden“
- Betroffene Orte: Ehemalige Steinbrüche, namentlich auch solche in betroffenen Bundesländern.
- Notwendige Schritte: Abfallrechtliche Genehmigung für jeden einzelnen Deponiestandort.
- Status: Vorbereitung einer Verordnungsanpassung, Zeitpunkt offen.
Konsequenzen für Regionen und Betreiber
Für Betreiber geschlossener Steinbrüche könnte sich eine neue Nutzungsperspektive eröffnen; für Anrainer und Behörden bedeutet dies zusätzliche Prüfungen zu Sicherheit, Langzeitüberwachung und Landschaftsschutz. In mehreren Bundesländern war in jüngster Zeit Asbest im Gestein entdeckt worden, was Druck auf die Entsorgungsinfrastruktur erhöht hat. Die Verordnung soll diesen Druck durch klarere Rechtsgrundlagen mindern.
| Aspekt | Stand laut Ministerium |
|---|---|
| Motive | Vermeidung von Engpässen |
| Mögliche Standorte | Ehemalige Steinbrüche |
| Voraussetzung | Abfallrechtliche Genehmigung |
| Zeitrahmen | Noch nicht festgelegt |
Die Entscheidungen werden gezeigt, in welchem Ausmass die Politik bereit ist, bestehende Infrastruktur räumlich für die Entsorgung gefährlicher Materialien zu nutzen. Klare Rechtsgrundlagen sind notwendig, damit Sicherheits- und Umweltauflagen eingehalten werden und lokale Bedenken berücksichtigt werden können.