Unfälle behindern Morgenverkehr auf der A1
Auf der Autobahn A1 bei Züberwangen ereigneten sich am Dienstagmorgen zwei Auffahrkollisionen, eine in Fahrtrichtung Zürich, eine in Richtung St.Gallen. Betroffen waren jeweils der linke Fahrstreifen und damit die Überholspur; die Kantonspolizei St.Gallen musste zur Bergung und Unfallaufnahme einen Streifen zeitweise sperren, was zu Rückstau führte.
Der erste Unfall geschah kurz vor 06:45 Uhr auf der Fahrtrichtung Zürich. Drei Fahrzeuge fuhren auf dem Überholstreifen ineinander: Eine 24-jährige Fahrerin bremste wegen des Verkehrs, eine weitere 24-jährige Fahrerin dahinter hielt rechtzeitig, ein 38-jähriger Fahrer konnte nicht mehr bremsen und fuhr ins Heck des vorausfahrenden Wagens. Der 38-Jährige wurde leicht verletzt und vor Ort vom Rettungsdienst betreut. Der Sachschaden an den Fahrzeugen wird auf rund 15'000 Franken geschätzt.
Der zweite Vorfall ereignete sich kurz nach 07:10 Uhr auf der Gegenfahrbahn in Richtung St.Gallen. Auch hier bremste eine 24-jährige Autofahrerin auf dem linken Fahrstreifen wegen stockendem Verkehr; eine 37-jährige Fahrerin dahinter konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und prallte ins Heck des vor ihr fahrenden Autos. Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden beträgt rund 5'000 Franken.
Gaffen als mögliche Ursache für Stau und Folgeunfälle
Die Kantonspolizei St.Gallen sieht Hinweise darauf, dass der stockende Verkehr in Richtung St.Gallen unter anderem durch gaffende Verkehrsteilnehmende verursacht wurde. Während der Unfallaufnahme beobachteten die Einsatzkräfte zwei Männer im Alter von 33 und 45 Jahren, die an der Unfallstelle vorbeifuhend mit ihren Mobiltelefonen filmten oder fotografierten. Beide werden angezeigt.
«Gaffen ist nicht nur respektlos, sondern auch gefährlich: Wer am Steuer zum Handy greift oder durch Schaulust den Verkehr behindert, riskiert weitere Unfälle und eine Anzeige.»
Konkrete Folgen für Pendlerinnen und Pendler
- Temporäre Sperrung des linken Fahrstreifens führte zu Verzögerungen am Morgen.
- Bei Stau besonders auf Autobahnabschnitten ist erhöhte Vorsicht geboten, um Folgeunfälle zu vermeiden.
- Das Fotografieren oder Filmen von Unfallstellen während der Fahrt kann straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
| Vorfall | Zeit | Verletzte | Sachschaden |
|---|---|---|---|
| Auffahrkollision Richtung Zürich | kurz vor 06:45 | 1 leicht verletzt | ca. 15'000 CHF |
| Auffahrkollision Richtung St.Gallen | kurz nach 07:10 | keine | ca. 5'000 CHF |
Die Polizei mahnt eindringlich: Ablenkung durch Handygebrauch am Steuer und das „Gaffen“ an Unfallstellen erhöhen das Risiko für weitere Kollisionen und erschweren die Arbeit der Einsatzkräfte. Verkehrsteilnehmende sollen Unfallstellen mit dem gebotenen Abstand passieren und im Fahrzeug bleiben, sofern sie nicht unmittelbar helfen können.