Blaulicht Thal / Heiligkreuz Kanton St. Gallen

Zwei Geisterfahrer in einer Nacht: Polizei stoppt 82‑ und 42‑Jährigen auf A1 und A3

In der Nacht auf Freitag hat die Kantonspolizei St. Gallen zwei falschfahrende Fahrzeuge auf Autobahnen gestoppt. Beide Lenker wurden als fahrunfähig eingestuft, ihre ausländischen Führerausweise für die Schweiz aberkannt.

Zwei Geisterfahrer in einer Nacht: Polizei stoppt 82‑ und 42‑Jährigen auf A1 und A3
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Polizei greift nach mehreren Notrufen ein

Die Kantonspolizei St. Gallen musste in der Nacht auf Freitag zweimal wegen falsch fahrenden Fahrzeugen auf der Autobahn ausrücken. Mehrere Meldende hatten kurz vor 00:50 Uhr auf der A1 ein Auto auf der Überholspur in Fahrtrichtung Rheineck gemeldet. Eine Patrouille hielt das Fahrzeug später auf dem Pannenstreifen bei Thal an; die Lenkerin ist 82 Jahre alt. Ihrem ausländischen Führerausweis wurde die Gültigkeit für die Schweiz entzogen.

Weniger als eine Stunde später zweiter Fall auf der A3

Knapp eine Stunde danach erreichten die Notrufzentrale erneut mehrere Hinweise auf einen Geisterfahrer, diesmal auf der A3 zwischen Walenstadt und Mels. Auf Höhe Heiligkreuz konnte die Polizei ein weiteres Fahrzeug anhalten. Derdriver, 42 Jahre alt, wurde ebenfalls als fahrunfähig eingestuft und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Auch bei ihm wurde der ausländische Führerausweis für die Schweiz aberkannt.

Konsequenzen und Anlass zur Vorsicht

Beide Einsätze zeigen, wie schnell lebensgefährliche Situationen auf Hochgeschwindigkeitsstrecken entstehen können, wenn Verkehrsteilnehmende falsch unterwegs sind. Die sofortige Intervention der Polizei verhinderte Schlimmeres. Für Führerausweisinhaber mit ausländischen Papieren bedeutet die Massnahme, dass diese in der Schweiz nicht länger gültig sind; damit verbunden sind je nach Situation straf- und verwaltungsrechtliche Folgen.

  • Zeitpunkte: kurz vor 00:50 Uhr (A1), knapp eine Stunde später (A3)
  • Orte: A1 bei Thal; A3 auf Höhe Heiligkreuz (zwischen Walenstadt und Mels)
  • Personen: 82‑jährige Frau (A1), 42‑jähriger Mann (A3)
  • Massnahme: Beide als fahrunfähig eingestuft; ausländische Führerausweise für die Schweiz aberkannt

Was Verkehrsteilnehmende beachten sollten

Geisterfahrer sind besonders gefährlich, weil sie anderen Verkehrsteilnehmenden nur kurz Zeit zum Reagieren lassen. Die Polizei empfiehlt bei Verdacht auf ein falsch fahrendes Fahrzeug:

  • Ruhe bewahren, Geschwindigkeit reduzieren und Abstand gewinnen.
  • Keinen riskanten Ausweichmanöver auf der Autobahn durchführen.
  • Sofort die Notrufnummer 112 oder 117 anrufen und Ort, Fahrtrichtung und Beschreibung des Fahrzeugs durchgeben.

Zeitlicher Ablauf (Übersicht)

Uhrzeit (ungefähr)AutobahnOrtMassnahme
kurz vor 00:50A1Thal (Pannenstreifen)Fahrzeug angehalten; 82‑jährige Lenkerin als fahrunfähig eingestuft; Führerausweis aberkannt
knapp 1 Stunde späterA3Heiligkreuz (zwischen Walenstadt und Mels)Fahrzeug angehalten; 42‑jähriger Lenker als fahrunfähig eingestuft; Führerausweis aberkannt

Die Kantonspolizei wertet solche Einsätze routinemässig aus, um Präventionsmassnahmen zu verbessern. Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten, insbesondere während Nachtstunden und zu Zeiten mit geringem Verkehrsaufkommen, wenn Geisterfahrten häufiger auftreten können.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

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