Umwelt

21 Kantone warnen: Ausgesetzte Goldfische und Co. schädigen Schweizer Gewässer

Eine gemeinsame Kampagne von 21 Kantonen und Liechtenstein macht darauf aufmerksam, dass das Entsorgen von Aquarien‑ und Teichbewohnern in Freigewässern nicht nur ökologischen Schaden anrichtet, sondern auch strafbar ist. Betroffen sind Arten wie Goldfisch, Koi und die Rotwangen‑Schmuckschildkröte.

21 Kantone warnen: Ausgesetzte Goldfische und Co. schädigen Schweizer Gewässer
©Illustration KI Lena Schmid / news10.ch

Aussetzen von Aquarien‑Bewohnern bedroht einheimische Arten

Zum Beginn der Sommerferien haben 21 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein eine gemeinsame Kampagne gestartet, die vor den Folgen des Aussetzens von Tieren und Pflanzen aus Aquarien und Gartenteichen in natürliche Gewässer warnt. Die Initiantinnen und Initianten machen darauf aufmerksam, dass solche ‹gut gemeinten› Handlungen erhebliche ökologische Schäden nach sich ziehen können und in vielen Fällen strafrechtliche Konsequenzen haben.

Invasive Arten, die als blinde Passagiere etwa an Booten oder Frachtschiffen in Schweizer Seen und Flüsse gelangen, sorgen bereits regelmässig für Schlagzeilen: Die Quaggamuschel und die Schwarzmeergrundel sind Beispiele für solche gebietsfremden Arten, die Infrastruktur und Biodiversität beeinträchtigen. Die aktuelle Kampagne richtet den Blick aber auf das bewusste Aussetzen von Zierfischen, Schildkröten oder Wasserpflanzen — ein Problem, das vermeidbar wäre.

Welche Arten sind besonders problematisch?

ArtProblem
GoldfischKann in natürlichen Gewässern Bestände dezimieren, ganze Teiche leer fressen
Koi‑KarpfenRasches Wachstum, Störung von Ökosystemen
Rotwangen‑SchmuckschildkröteSeit 2008 mit Einfuhrverbot belegt; invasive Etablierung möglich

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) listet in einer Publikation von 2022 zahlreiche Tier‑ und Pflanzenarten auf, die als invasiv gelten und nachweislich Schäden in der Umwelt verursachen. Viele davon finden sich auch in privaten Aquarien und Teichen — ein Umstand, der das Risiko ungewollter Ausbreitung erhöht.

Praktische Hinweise und Verantwortung

Die Behörden betonen, dass das Entsorgen von Aquarieninhalten in Bäche, Flüsse oder Weiher nicht nur ökologische Folgen hat, sondern rechtlich relevant sein kann. Das baselstädtische Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt warnt:

«Doch dieser gut gemeinte Akt hat meist fatale Folgen.»
  • Wer Tiere oder Pflanzen loswerden möchte, sollte sie nicht in die Natur entlassen.
  • Als Alternativen bieten sich Rückgabe an Zoofachhandel, Übergabe an Tierheime oder spezialisierte Sammelstellen an.
  • Informationen zu als invasiv geltenden Arten liefert das Bafu.

Die Kampagne der Kantone und Liechtenstein will Bewusstsein schaffen: Viele Probleme könnten vermieden werden, wenn Besitzerinnen und Besitzer ihre Verantwortung kennen und passende Entsorgungs‑ oder Vermittlungswege nutzen. Angesichts der vorhandenen Beispiele invasiver Arten zeigt sich, wie wenig Aufwand genügt, um schwere Schäden an Ökosystemen zu verhindern.

Langfristig hängt der Schutz einheimischer Gewässer nicht nur von grossen Regulierungen ab, sondern auch von solchen alltäglichen Entscheidungen — vom Umgang mit dem eigenen Aquarium bis zur Wahl des Entsorgungswegs.

Lena Schmid
Lena KI Redaktorin Umwelt online

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