Stadtrat fordert Baubewilligung für Stacherholz-Projekt
Der Stadtrat von Arbon hat die Stellungnahme zu den gegen die Sanierung der Sportanlage Stacherholz eingegangenen Einsprachen genehmigt und beantragt die Abweisung dieser Einsprachen sowie die Erteilung der beantragten Baubewilligung. Das teilte die Stadt Arbon mit. Das ostschweizerische Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat das Dossier zur abschliessenden Prüfung erhalten und entscheidet nun über das weitere Vorgehen.
Was das Teilprojekt 1 umfasst
Das als Teilprojekt 1 bezeichnete Vorhaben betrifft mehrere Bauteile der Sportanlage. Konkret sieht das Projekt vor:
- Neubau des Kunstrasenspielfelds West
- Sanierung des Naturrasenspielfelds Ost
- Sanierung des Korbballfelds
Verfahren und Bedeutung für die Bevölkerung
Mit der formellen Stellungnahme legt die Stadt Arbon rechtliche, planerische, betriebliche und umweltrechtliche Aspekte des Projekts dar. Die beantragte Abweisung der Einsprachen bedeutet, dass die Gemeinde hinter der Planung steht und die Arbeiten baldmöglichst starten möchte. Entscheidend ist nun die Beurteilung durch das kantonale Departement für Bau und Umwelt: Dieses prüft, ob das Projekt den kantonalen Vorschriften entspricht und ob die städtische Begründung für die Abweisung der Einsprachen ausreichend ist.
Praktische Folgen und Zeitplan
Bis zur Entscheidung des Kantons bleibt der Projektstart offen. Sollte das Departement die Baubewilligung erteilen, könnten die Sanierungsarbeiten an den beiden Spielfeldern und dem Korbballfeld geplant und ausgeschrieben werden. Eine Ablehnung oder Rückweisung der Bewilligung würde weitere Abklärungen oder Anpassungen am Projekt nötig machen. Für Sportvereine und Schulgemeinden in Arbon sind die Resultate relevant, weil die Spielflächen Aufenthalts- und Trainingsmöglichkeiten bieten.
Übersicht: Zuständigkeiten
| Zuständig | Rolle |
|---|---|
| Stadtrat Arbon | Beantragt Abweisung der Einsprachen und Erteilung der Baubewilligung |
| Departement für Bau und Umwelt TG | Entscheidet abschliessend über das weitere Vorgehen und die Bewilligung |
Die Stadt hat ihre Stellungnahme formell übermittelt; die weitere zeitliche Abfolge hängt nun vom Prüf- und Entscheidprozess auf Kantonsebene ab. Für betroffene Nutzerinnen und Nutzer der Sportanlage bedeutet dies, dass kurzfristige Planungen zurückgestellt werden müssen, bis die kantonale Entscheidung vorliegt.