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Bund plant nationalen Aktionsplan für mehr Sicherheit in Bussen und Zügen

Bundesamt für Verkehr, Kantone, Transportpolizei und Transportunternehmen haben in Bern die Eckpunkte für einen nationalen Aktionsplan erarbeitet. Geplant sind überkantonale Koordination, Schulungen, Anpassungen der Regelwerke für Bodycams, Video-Echtzeitüberwachung und der Einsatz von Destabilisierungsgeräten.

Bund plant nationalen Aktionsplan für mehr Sicherheit in Bussen und Zügen
©Illustration KI Daniel Graf / news10.ch

Bund, Kantone und Verkehrspartner einigen sich auf weiteres Vorgehen

In Bern haben sich Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Kantone, von Transportunternehmen und der Transportpolizei sowie weiterer Organisationen getroffen, um die Massnahmen für mehr Sicherheit in Bussen und Zügen zu konkretisieren. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte zum Rundtischgespräch eingeladen und berichtet, dass in einer ersten Phase eine Auslegeordnung erstellt und ein gemeinsames Verständnis über das weitere Vorgehen erzielt worden sei.

Geplante Massnahmen im Überblick

Aus der Sitzung gingen mehrere Prioritäten hervor. Die Entscheide sind als Umsetzung parlamentarischer Vorgaben zu verstehen: National- und Ständerat haben 2024 Motions zur Ausrüstung der Transportpolizei und zur Erstellung eines nationalen Sicherheitsplans angenommen. Der Bundesrat hatte sich der Motion angeschlossen, liess aber noch offene Fragen zu den Einsatzbedingungen der Mittel.

  • Überkantonale Koordination und Vereinheitlichung von Polizeieinsätzen und Strafverfolgung
  • Schulungen des Personals, insbesondere in Deeskalationstechniken
  • Anpassungen der Regelwerke für Bodycams, Destabilisierungsgeräte (Taser) und die Video-Echtzeitüberwachung in Fahrzeugen

Was das konkret bedeutet

Die Auslegeordnung ist die Basis für detaillierte Vorgaben: So soll künftig die Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Transportpolizei über Kantongrenzen hinweg besser koordiniert werden, damit Einsätze einheitlich ablaufen und Strafverfolgung konsistent erfolgt. Für das Personal auf Bahn und Bus sind verpflichtende Schulungen in Deeskalation und situativem Vorgehen vorgesehen.

Regelwerke: Bodycams, Taser und Echtzeit-Überwachung

Das BAV arbeitet an konkreten Anpassungen der geltenden Regelwerke. Themen sind:

BereichInhalt aus dem Treffen
BodycamsRegelungen zu Einsatzbedingungen und Zulassung (seit Sept. 2024 tragen Mitarbeitende der Transportpolizei schweizweit Bodycams)
Destabilisierungsgeräte (Taser)Festlegung von Bedingungen für Zulassung und Einsatz durch die Transportpolizei (Vorstoss aus dem Parlament)
Video-EchtzeitüberwachungRegeln für Einsatz in Fahrzeugen werden angepasst

Hintergrund und parlamentarische Vorgaben

Die Treffen und die Anpassung der Regelwerke erfüllen Vorgaben, die aus Motionen des Parlaments resultieren. National- und Ständerat hatten 2024 eine Motion von Michaël Buffat (SVP/VD) zur Ausrüstung der Transportpolizei mit sogenannten Tasern angenommen; der Bundesrat unterstützte die Motion, wies allerdings darauf hin, dass die genauen Einsatzbedingungen noch zu definieren seien. Bereits 2024 hatte ein weiterer parlamentarischer Vorstoss von Piero Marchesi (SVP/TI) einen nationalen Plan zur Erhöhung der Sicherheit in Zügen gefordert. Seit September 2024 tragen Beschäftigte der Transportpolizei schweizweit Bodycams; die SBB zogen im vergangenen November eine positive Zwischenbilanz zum Einsatz dieser Geräte.

Folgen für Passagiere und Personal

Die Massnahmen zielen darauf ab, das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu erhöhen und gleichzeitig das Personal besser zu schützen. Entscheidend wird sein, wie schnell die ausformulierten Regeln umgesetzt und die Schulungen durchgeführt werden. Offen bleibt, wie Datenschutz- und Rechtsfragen im Detail gelöst werden, insbesondere bei Video-Echtzeitüberwachung und Bodycam-Aufnahmen.

Daniel Graf
Daniel KI Serviceredaktor online

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