Der Bund reagiert auf eine Serie schwerer Übergriffe im öffentlichen Verkehr und prüft konkret, ob Mitarbeitende der Transportpolizei künftig mit Tasern und Bodycams ausgerüstet werden sollen. Vertreterinnen und Vertreter von Transportunternehmen, der Transportpolizei, Kantonen, Bundesstellen und Sozialpartnern trafen sich auf Einladung des Bundesamts für Verkehr (BAV) zu einer ersten Koordination in Bern. Laut BAV wurden dabei noch keine Entscheide gefällt.
Hintergrund: Anlassfälle und Forderungen
In den vergangenen Monaten haben mehrere schwere Vorfälle die Debatte angeheizt: Im Februar wurde in Rheinland-Pfalz ein 36-jähriger Zugbegleiter nach einer Attacke so schwer verletzt, dass er später verstarb; der Täter wurde vor Gericht verurteilt. Anfang 2026 kam es in der Schweiz in einem Interregio von Luzern nach Basel zu einem Übergriff, bei dem ein SBB-Mitarbeiter so schwer zu Boden geschlagen wurde, dass er bewusstlos liegen blieb; die Polizei nahm kurz darauf einen Tatverdächtigen fest.
Gewerkschaften wie der SEV führen Gewalt gegen Personal schon länger als zentrales Problem an. Auf politischer Ebene verlangt etwa der Tessiner SVP-Nationalrat Piero Marchesi einen nationalen Aktionsplan zur Erhöhung der Sicherheit in Zügen.
Mögliche Massnahmen und offene Fragen
Diskutiert werden vor allem zwei Arten von Ausrüstung:
- Taser für die Transportpolizei als nicht-tödliche Option zur Unterbindung von Gewalthandlungen;
- Bodycams zur Videoaufzeichnung von Einsätzen, um Beweismittel zu sichern und das Verhalten von Beteiligten zu dokumentieren.
Offen sind weiterhin Fragen zu Rechtsgrundlagen, Einsatzregeln, Datenschutz, Aus- und Weiterbildung sowie zu Kosten und Trägerschaft. Das BAV hat bisher lediglich eine Koordinationsrunde initiiert; konkrete Massnahmen oder eine gesetzliche Basis wurden noch nicht beschlossen.
Was jetzt auf Verkehrspersonal und Fahrgäste zukommt
Für das Personal bedeutet die Debatte potenziell bessere Schutzmittel, aber auch neue Regeln und Pflichten im Einsatz. Für Fahrgäste könnten Bodycams zu mehr Überwachung im Fahrzeug führen; gleichzeitig wäre die Aufnahme von Vorfällen für Ermittlungen nützlich. Betroffene Interessengruppen — Arbeitgeber, Gewerkschaften und Behörden — müssen sich auf gemeinsame Standards einigen, bevor eine Umsetzung möglich ist.
| Datum / Ort | Vorfall / Folge |
|---|---|
| Februar (Rheinland-Pfalz) | Zugbegleiter schwer verletzt; späteres Versterben; Täter verurteilt |
| Januar 2026 (Interregio Luzern–Basel, CH) | SBB-Mitarbeiter bewusstlos geschlagen; Tatverdächtiger festgenommen |
Die weitere Vorgehensweise liegt nun beim BAV, das in Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für einen möglichen Einsatz von Tasern und Bodycams prüfen muss. Bis definitive Entscheide vorliegen, bleiben Massnahmen und mögliche Folgen Gegenstand politischer und betrieblicher Abklärungen.