Projektierung für Dammerhöhung geplant — Baubeginn frühestens 2029
Die Kraftwerk Göschenen AG (KWG) kann die geplante Erhöhung des Staudamms am Göscheneralpsee weiterverfolgen. Nach entsprechenden Vorabklärungen sieht die Unternehmensleitung das Projekt als grundsätzlich umsetzbar an. «Es gebe keine Punkte, die das Projekt grundsätzlich verunmöglichen», wird Angela Krainer, Verwaltungsratspräsidentin der KWG AG, in einer Mitteilung zitiert.
Die KWG teilte weiter mit, dass zentrale Fragestellungen geklärt seien, insbesondere zu Hochwasser- und Erdbebensicherheit sowie zu den Wasserzuleitungen und Triebwasserwegen. Auf dieser Grundlage will das Unternehmen nun die Phase der Bauprojektierung starten.
Zeitplan und nächste Schritte
Gemäss Mitteilung dauert die Bauprojektierung voraussichtlich bis Frühjahr 2027. Anschliessend ist eine öffentliche Auflage des Projekts vorgesehen. Ein mögliches Aufgebot zum Bau könne frühestens im Jahr 2029 erfolgen.
- Vorabklärungen: abgeschlossen, Projekt grundsätzlich umsetzbar
- Bauprojektierung: voraussichtlich bis Frühjahr 2027
- Öffentliche Auflage: nach Abschluss der Projektierung
- Möglicher Baustart: frühestens 2029
Warum die Investition an Vereinbarungen gebunden ist
Die Investition steht in direktem Zusammenhang mit den Konzessionsverhältnissen: Die bestehende Konzession läuft per 2043 aus. Deshalb ist die geplante Dammerhöhung an eine Restwertvereinbarung mit dem Kanton Uri sowie den Korporationen Uri und Urseren gekoppelt. Details zu dieser Vereinbarung nannte die KWG in der Mitteilung nicht.
Auswirkungen auf Stromproduktion und Versorgung
Die KWG betont, dass die Dammerhöhung die jährliche Stromproduktion nur «geringfügig» erhöhe. Entscheidend sei jedoch die zusätzliche Möglichkeit, in der Reusskaskade — mit den Kraftwerken Göschenen, Wassen und Amsteg — Strom vom Sommer in den Winter zu verschieben. Konkret nennt die KWG ein zusätzliches Verschiebungspotenzial von rund 60 Gigawattstunden (GWh) jährlich. Das Unternehmen setzt diese Menge in Relation zur Haushaltsversorgung und spricht von etwa 13’500 Vierpersonen-Haushalten, deren Jahresstrommenge damit verschoben werden könnte.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Bauprojektierung abgeschlossen | voraussichtlich bis Frühjahr 2027 |
| Öffentliche Auflage | nach Projektierung |
| Möglicher Baustart | frühestens 2029 |
| Verschiebbares Stromvolumen | ≈ 60 GWh/Jahr |
| Entsprechung | ≈ 13’500 Vierpersonen-Haushalte (Jahresstrom) |
«Es gebe keine Punkte, die das Projekt grundsätzlich verunmöglichen», so die KWG in ihrer Mitteilung.
Kontext und Bedeutung für Uri
Für den Kanton Uri berührt das Vorhaben mehrere Ebenen: Die Ingenieurfragen rund um Sicherheit, Hochwasser- und Erdbebenschutz sind für die lokale Infrastruktur zentral. Die gekoppelte Restwertvereinbarung mit Kanton und Korporationen verweist auf finanzielle und rechtliche Abhängigkeiten, die bei grossen Wasserbauprojekten in der Schweiz üblich sind. Aus Sicht der Energiepolitik ist die Möglichkeit, saisonale Spitzen zu verschieben, für die Netzstabilität und Versorgungssicherheit relevant, auch wenn die Gesamterzeugung nur wenig steigt.
Nun beginnt eine Phase, in der die Projektunterlagen öffentlich werden und Gemeinden, kantonale Behörden, Verbände und betroffene Anrainer die Gelegenheit zu Stellungnahmen haben. Für Kanton und Korporationen bedeutet das, dass Verhandlungen über die wirtschaftliche Ausgestaltung der Restwertvereinbarung notwendig bleiben.
Weitergehende, konkrete Angaben zur finanziellen Dimension der Investition oder zu Gestaltung und Umfang der Restwertvereinbarung hat die KWG in der Mitteilung nicht veröffentlicht. Behörden, Anwohner und Interessengruppen können sich auf die angekündigte öffentliche Auflage einstellen, um das Projekt im Detail zu prüfen.