Ende eines über hundertjährigen Gebäudes
Das einstige Schützenhaus an der Wilerstrasse 204 in Eglisau wird in den kommenden Monaten zurückgebaut und damit dauerhaft aus dem Ortsbild verschwinden. Das Gebäude war 1921 errichtet worden und hatte über Jahrzehnte der Schützengesellschaft Eglisau als Übungsstätte gedient. In den letzten Jahren stand das Haus leer; vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat die Liegenschaft an die Betreiberin der Deponie Schwanental abgetreten.
Raumplanung und Nutzung
Gemäss Mitteilung des Gemeinderats ist aus raumplanerischer Sicht eine anderweitige Nutzung ausser der Ausübung von Schiessübungen kaum möglich. Die Übergabe an die Deponiebetreiberin fügt sich in deren geplante Erweiterung und stellt demnach eine praktische Lösung für die weitere Verwendung des Grundstücks dar.
Vorarbeiten bereits erledigt
Bereits vor einigen Jahren wurde der ehemalige Kugelfang zurückgebaut; zeitgleich sei belastetes Erdreich saniert worden. Diese Vorgänge haben die Grundlage für den nun beschlossenen Rückbau geschaffen und sollen künftigen Nutzungsschritten der Deponie keinen umweltschutzrechtlichen Hindernissen mehr entgegenstellen.
- 1921: Bau des Schützenhauses.
- Mehrere Jahrzehnte: Nutzung durch die Schützengesellschaft Eglisau.
- In den letzten Jahren: Gebäude leerstehend; Kugelfang bereits zurückgebaut, Erdreich saniert.
- Aktuell: Liegenschaft an Betreiberin der Deponie Schwanental abgetreten; Rückbau geplant.
| Jahr/Phase | Ereignis |
|---|---|
| 1921 | Erbauung des Schützenhauses |
| 20. Jahrhundert | Nutzung als Trainingsstätte |
| Jüngere Vergangenheit | Leerstand; Kugelfang entfernt; Sanierung des belasteten Erdreichs |
| Gegenwart | Abgabe an Deponiebetreiberin; geplanter Rückbau |
Bedeutung für die Gemeinde
Mit dem Rückbau geht ein Stück lokaler Geschichte verloren: Das Haus prägte über mehr als hundert Jahre das Landschaftsbild von Eglisau. Zugleich schafft die Lösung Raum für die Umsetzung von Infrastrukturplänen rund um die Deponie Schwanental. Für Anwohnerinnen und Anwohner dürften sich damit Veränderungen im unmittelbaren Umfeld ergeben; Art und Umfang der Deponie-Erweiterung sind in der Mitteilung nicht weiter ausgeführt.
Die Kommune und die Betreiberin der Deponie stehen vor der Aufgabe, die bevorstehenden Arbeiten technisch und kommunalverträglich zu begleiten. Informationen zu Zeitplan, Umfang der Bauarbeiten und möglichen Verkehrseinschränkungen liegen in der öffentlichen Mitteilung nicht vor und dürften Gegenstand weiterer kommunaler Kommunikation sein.