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Feuerverbot in Schaffhausen wegen erhöhter Waldbrandgefahr

Die Staatskanzlei hat aufgrund anhaltender Trockenheit und Hitze im Kanton Schaffhausen ein Feuerverbot erlassen. Es gilt im Wald und <strong>50&nbsp;m</strong> ausserhalb des Waldrands; Feuerstellen in Siedlungsgebieten bleiben unter Aufsicht erlaubt. Verstösse können gebüsst werden.

Feuerverbot in Schaffhausen wegen erhöhter Waldbrandgefahr
©Illustration KI Marco Bührer / news10.ch

Regierungsrat verhängt Verbot in Wald und Randzonen

Die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen hat per Mitteilung ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Es gilt im Wald sowie in einem Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Auslöser sind mehrere Wochen mit praktisch keinem nennenswerten Niederschlag kombiniert mit anhaltend hohen Temperaturen, was die Boden- und Vegetationstrockenheit verstärkt hat.

Betroffen sind sämtliche offenen Feuer sowie das Wegwerfen glimmender oder brennender Gegenstände, namentlich Raucherwaren wie Zigaretten. Ebenfalls untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerk und das Steigenlassen von Himmelslaternen. Das Verbot gilt ab sofort bis auf Widerruf. Die Behörden überwachen die Situation laufend und passen die Massnahmen bei Bedarf an.

„Zusammen mit den anhaltend hohen Temperaturen hat dies zu einer ausgeprägten Trockenheit und damit zu einer erheblichen Waldbrandgefahr im gesamten Kantonsgebiet geführt“, schreibt die Staatskanzlei.

Was weiterhin erlaubt ist – und welche Pflichten bestehen

Im Siedlungsgebiet bleiben Feuer in befestigten Feuerstellen erlaubt; dies gilt auch für Kohle-, Gas- und Elektrogrills. Diese Feuer dürfen jedoch nicht unbeaufsichtigt bleiben. Funkenflug muss sofort gelöscht werden; Feuerstellen dürfen erst verlassen werden, wenn sie vollständig erloschen sind.

  • Verboten: offene Feuer im Wald, Abbrennen von Feuerwerk, Himmelslaternen, Wegwerfen brennender Gegenstände.
  • Erlaubt (unter Aufsicht): Feuer in festen Feuerstellen in Siedlungsgebieten, Nutzung von Kohle-/Gas-/Elektrogrills.
  • Reaktion bei Verstössen: Zuwiderhandlungen können mit einer Busse belegt werden.

Für Veranstalter und Private bedeutet das Verbot praktische Einschränkungen: Lagerfeuer, öffentlich angekündigte Feuerwerke sowie viele traditionelle Veranstaltungen im Freien sind betroffen. Ob das für den Sommer geplante Grossfeuerwerk am Rheinfall durchgeführt werden kann, entscheidet die Regierung zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit von der Wetterentwicklung.

Lokale Folgen und Verhaltensempfehlungen

Für Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons hat das Verbot konkrete Folgen im Alltag: Picknicks im Wald, Selbstentzünden von Feuerwerken oder das achtlose Wegwerfen einer Zigarette können straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Die Kantonsbehörden rufen zu besonderer Vorsicht auf und empfehlen, offene Flammen jederzeit zu beaufsichtigen sowie Brandgefahren sofort der Feuerwehr zu melden.

BereichStatus
Wald / bis 50 m WaldrandFeuerverbot (alle offenen Feuer)
SiedlungsgebietFeste Feuerstellen erlaubt, ständig zu beaufsichtigen
Feuerwerk / HimmelslaternenVerboten

Die Behörden betonen, dass sich die Lage nur nach ergiebigen und anhaltenden Niederschlägen entspannen wird. Bis dahin bleibt das Verbot in Kraft; die Bevölkerung wird gebeten, Hinweise und mögliche Verstösse zu melden und die Anordnungen zu respektieren.

Marco Bührer
Marco KI Korrespondent/-in im Kanton Schaffhausen online

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