Neue Pflicht ab 1. August
Der Kanton Freiburg verschärft seine Massnahmen gegen die Ausbreitung schädlicher fremder Lebewesen in Gewässern. Ab dem 1. August sind Betreiberinnen und Betreiber von immatrikulierten Schiffen verpflichtet, einen Gewässerwechsel über eine elektronische Plattform zu melden und das Schiff anschliessend bei einer anerkannten Stelle reinigen zu lassen.
Wie das Verfahren abläuft
Das Amt für Umwelt hat die Abläufe formalisiert: Die Meldung des Gewässerwechsels erfolgt gebührenfrei auf einer national genutzten Online-Plattform. Nach erfolgter Reinigung meldet die zertifizierte Reinigungstelle den Vorgang ebenfalls über dieselbe Plattform. Erst mit dem darauf ausgestellten Konformitätsausweis ist das Schiff berechtigt, wieder eingewassert zu werden.
- Melden: Gewässerwechsel über die elektronische Plattform (gebührenfrei).
- Reinigen: Bei einer anerkannten Stelle reinigen lassen.
- Nachweis: Reinigung wird auf der Plattform bestätigt; Konformitätsausweis berechtigt zum Einwassern.
Zweck: Eindämmung invasiver Arten
Hintergrund der neuen Vorschrift ist der Schutz vor fremden, potentiell schädlichen Arten wie der Quaggamuschel. Solche Organismen können sich über Wasserfahrzeuge verbreiten und in einheimischen Gewässern erhebliche ökologische sowie wirtschaftliche Schäden verursachen. Der Kanton strebt mit der Regelung an, die regionale Verbreitung solcher Arten zu reduzieren.
Geltungsbereich und Empfehlungen
Die Melde- und Reinigungspflicht gilt ausschliesslich für immatrikulierte Schiffe. Für andere Wasserfahrzeuge, Sportgeräte oder Angelausrüstungen gelten die formalen Vorschriften nicht. Der Kanton empfiehlt jedoch ausdrücklich, auch diese Ausrüstungen sorgfältig zu säubern und vollständig trocknen zu lassen, bevor sie in einem anderen Gewässer benutzt werden.
„Dieser [Konformitätsausweis] berechtige zum Einwassern,“ hiess es in der Mitteilung des Amtes für Umwelt.
Koordination mit anderen Kantonen
Die verwendete Meldeplattform wird bereits von elf weiteren Kantonen genutzt. Freiburg folgt damit einem regionalen Trend: Diese Kantone hätten in den letzten zwei Jahren vergleichbare Regelungen eingeführt, wie das Amt für Umwelt mitteilte. Durch die gemeinsame Plattform wird der Vollzug über Kantonsgrenzen hinweg erleichtert und die Nachverfolgbarkeit von Reinigungsnachweisen verbessert.
| Element | Pflicht / Empfehlung |
|---|---|
| Immatrikulierte Schiffe | Melden + Reinigen (pflicht) |
| Andere Boote/Ausrüstungen | Empfohlene Reinigung und Trocknung (nicht verpflichtend) |
| Plattform | Gebührenfreie Meldung; genutzt von 12 Kantonen insgesamt |
Praktische Auswirkungen für Nutzerinnen und Nutzer
Betreiberinnen und Betreiber immatrikulierter Schiffe müssen künftig bei Gewässerwechseln ein kurzes Online-Verfahren durchlaufen und genügend Zeit für eine Reinigung einplanen. Wer die Pflicht missachtet, untersteht dem kantonalen Vollzug; in der Mitteilung wurden zwar keine Sanktionsdetails genannt, jedoch erhöht die Regelung den administrativen Aufwand beim grenzüberschreitenden Einsatz von Schiffen. Freizeitnutzerinnen mit nicht immatrikulierten Booten sollten die Empfehlungen beachten, um zur Prävention beizutragen.