Neue Meldestelle für Leerstand und mutmassliche Mietüberhöhungen
Am 15. Juli geht in Freiburg eine städtische Plattform online, die Hinweise auf Leerstand und auf mutmasslich überhöhte Mietpreise sammelt. Die Initiative zielt darauf ab, Auffälligkeiten im Wohnungsmarkt systematischer zu erfassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu erleichtern. In ersten öffentlichen Erläuterungen wird die Plattform als Instrument beschrieben, über das Betroffene Meldungen an die Stadtverwaltung richten können.
Die rechtlichen Massstäbe sind gesetzlich festgelegt: Eine Mietüberhöhung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn die verlangte Miete mindestens 20 Prozent über dem eichenden Mietspiegel liegt. Von Mietwucher spricht man, wenn die Miete mindestens 50 Prozent über dem Mietspiegel liegt; das ist eine Straftat. Entscheidend ist in beiden Fällen zusätzlich der Nachweis, dass die vermietende Person die Notlage der Mieterin oder des Mieters ausgenutzt hat.
| Schwelle | Rechtsfolge |
|---|---|
| ≥ 20% über Mietspiegel | Ordnungswidrigkeit |
| ≥ 50% über Mietspiegel | Straftat (Mietwucher), Ausnutzung einer Notlage erforderlich |
Hintergrund und Erfahrungen bisher
Die Plattform beruht offenbar auf der so genannten Mietwucher-App der Linkspartei, die bereits in anderen Orten genutzt wurde und nun für Freiburg adaptiert wird. Aus bisherigen Nutzungen ergibt sich ein bekanntes Muster: Viele Personen stellen fest, dass ihre Miete über dem Mietspiegel liegt, doch nur wenige erstatten formelle Meldung bei der Verwaltung. In der Folge kam es selten zu Bußgeldverfahren oder strafrechtlichen Ermittlungen.
- Die Plattform soll das Melden vereinfachen und die Überblicks- und Kontrollmöglichkeiten der Stadt verbessern.
- Rechtsfolgen hängen nicht allein von der Prozentdifferenz ab, sondern von der Gesamtbeweislage, insbesondere ob eine Ausnutzung der Notlage nachgewiesen werden kann.
- Die Plattform kann nicht automatisch Sanktionen auslösen; sie ist ein Instrument zur Sammlung von Hinweisen.
Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen sollten
Wer seine Miete überprüfen will, sollte zuerst den aktuellen Mietspiegel zu Rate ziehen. Liegt die Forderung deutlich über diesem Wert, kann eine Meldung an die städtische Plattform sinnvoll sein. Allerdings ist zu beachten:
- Eine Meldung ersetzt nicht die formelle Rechtsberatung: Bei konkreten Fällen empfiehlt sich der Kontakt zu Mieterverbänden oder Rechtsberatungsstellen.
- Für Sanktionen sind ebenso Belege nötig, etwa Vergleichsmieten oder Hinweise auf eine Notlage der Mieterschaft.
- Die Stadt wird eingehende Hinweise auswerten; ob und in welchem Umfang sie Ordnungs- oder Strafverfahren einleitet, hängt von der Prüfung der Beweislage ab.
Mitglieder der Lokalpolitik, darunter Vertreter der Fraktion Eine Stadt Für Alle, haben die Einführung der Plattform begleitet. Ziel ist es, die Meldemöglichkeiten zu stärken und damit Druck auf Vermietende auszuüben, die über dem ortsüblichen Niveau verlangen. Wie wirksam die Massnahme letztlich sein wird, hängt von der Anzahl und Qualität der eingehenden Meldungen sowie von der verwaltungsinternen Bearbeitungskapazität ab.
Für Betroffene ist die Plattform eine zusätzliche Möglichkeit, Auffälligkeiten zu melden. Sie ersetzt jedoch nicht den rechtlichen Weg – etwa die Beizugnahme einer Rechtsberatung oder eines Mieterverbands, wenn konkrete Ansprüche durchgesetzt werden sollen.