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Hungerstreik vor Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen beendet – Widersprüchliche Aussagen über Folgen

Nach elf Tagen hat der kurdische Flüchtling Velat Aydin seinen Hungerstreik vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen beendet. Gericht und Unterstützer geben unterschiedliche Darstellungen über mögliche Konsequenzen.

Hungerstreik vor Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen beendet – Widersprüchliche Aussagen über Folgen
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Protest vor dem Gericht in St. Gallen beendet

Der kurdische Flüchtling Velat Aydin hat seinen Hungerstreik vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen nach elf Tagen abgebrochen. Er hatte die Aktion am 30. Juni begonnen und forderte eine Überprüfung seines Asylverfahrens sowie einen raschen Entscheid; seine Beschwerde liegt seit rund einem Jahr beim Gericht.

Die Darstellung über den Ausgang der Aktion weichen: Ein Vertreter der Juso St. Gallen sagte gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz von SRF, Aydin habe den Hungerstreik am Freitagabend aus eigenem Willen beendet und es habe einen Teilerfolg gegeben, weil das Bundesverwaltungsgericht seinen Fall priorisieren wolle. Das Gericht selbst wies diese Darstellung zurück.

«Es seien ‹keine Zusicherungen oder Zugeständnisse gemacht worden›», erklärte das Bundesverwaltungsgericht gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Auch beim Thema Kontakte existieren widersprüchliche Angaben: Der Leiter Kommunikation des Gerichts hatte zuvor gesagt, es habe bereits verschiedentlich Gespräche mit dem Flüchtling gegeben. Aydin hingegen schrieb in einem Brief an Keystone-SDA, es habe von Seiten des Gerichts keinerlei Kontaktaufnahme gegeben. Letzte Woche zeigte ein Augenschein, dass sich Aydin unmittelbar vor dem Eingang des Gerichts eingerichtet und seine Forderungen mit Kartonschildern dokumentiert hatte. Auf einem Schild war unter anderem zu lesen:

«Kein Mensch ist ein Aktenzeichen»

Konkrete Folgen und offene Fragen für die Region

Für die Bevölkerung von St. Gallen sind an diesem Fall mehrere Aspekte relevant: Einerseits die Frage, wie Asylverfahren in dringlichen Fällen bearbeitet werden, andererseits die Präsenz und Sichtbarkeit politischer Proteste vor einem bedeutenden Gerichtssitz in der Stadt. Der Vorgang zeigt zudem Lücken in der Kommunikation zwischen Behörden und Betroffenen sowie deren Unterstützern.

  • Wer: Der kurdische Flüchtling Velat Aydin
  • Was: Hungerstreik, am 30. Juni begonnen, nach 11 Tagen beendet
  • Forderung: Überprüfung des Asylverfahrens und rascher Entscheid
  • Stand Gericht: Keine Zusicherung einer prioritären Behandlung
DatumEreignis
30. JuniBeginn des Hungerstreiks
Rund ein Jahr davorEinreichung der Beschwerde beim Gericht
Letzte WocheAugenschein am Protestort, Kartonschilder sichtbar
Freitagabend (vor 13. Juli)Ende des Hungerstreiks laut Juso
13. JuliGericht erklärt: keine Zusicherungen gemacht

Offen bleibt weiterhin, ob das Gericht die eingereichte Beschwerde tatsächlich priorisiert behandeln wird. Die unterschiedlichen Aussagen – zwischen Unterstützern und Gericht – werfen Fragen zur Transparenz der internen Abläufe auf. Für Betroffene und Interessierte in St. Gallen ist vorerst wichtig: Die Protestform wurde beendet, der Fall selbst bleibt jedoch ungelöst.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

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