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Kanton Freiburg erlässt generelles Feuerverbot wegen anhaltender Trockenheit

Wegen anhaltender Trockenheit hat der Staatsrat ein umfassendes Verbot für Feuer im Freien und für privates Feuerwerk erlassen. Das Verbot gilt ab sofort auf unbestimmte Zeit; Ausnahmen bestehen für private Grilladen unter Sicherheitsauflagen sowie für professionelle Feuerwerke durch Gemeinden.

Kanton Freiburg erlässt generelles Feuerverbot wegen anhaltender Trockenheit
©Illustration KI Stefan Aebischer / news10.ch

Feuerverbot in Kraft — eingeschränkte Ausnahmen für Grillieren und Gemeindefeuerwerke

Der Kanton Freiburg hat am Freitag ein generelles Verbot für Feuer im Freien sowie für privates Feuerwerk erlassen. Die Maßnahme gilt ab sofort und auf unbestimmte Zeit, solange es nicht mehrere Tage hintereinander und regelmässig regnet. Grund für die Verschärfung ist die anhaltende Trockenheit; im ganzen Kanton herrscht derzeit die Waldbrandgefahr der Stufe 4 von 5.

Der Staatsrat betont, dass bestimmte Tätigkeiten weiterhin möglich sind, sofern Sicherheitsregeln eingehalten werden. Konkret bleiben folgende Punkte erlaubt:

  • Grillieren in privaten Aussenbereichen (Garten, Terrasse) unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
  • Berufliche Nutzung von Geräten mit offener Flamme auf Baustellen
  • Professionelle Feuerwerke, die von Gemeinden an gesicherten Orten veranstaltet werden
  • Statische Feuerwerkskörper (zum Beispiel Vulkane) an gesicherten Orten durch Privatpersonen sind unter Auflagen erlaubt

Dagegen bleiben für Privatpersonen Raketen und mobile Feuerwerkskörper verboten. Raucherinnen und Raucher wurden von den Behörden zu besonderer Vorsicht aufgerufen.

Konsequenzen für Bevölkerung und Gemeinden

Für Einwohnerinnen und Einwohner bedeutet das neue Verbot konkret, dass spontane Feuer im Feld, im Wald oder in der Nähe von Waldgebieten untersagt sind. Wandernde, Grillierende und Veranstalter von Festen müssen sich auf Kontrollen einstellen und ihre Aktivitäten entsprechend anpassen. Gemeinden können weiterhin anlassbezogen professionelle Feuerwerke bewilligen, müssen dafür allerdings gesicherte Orte garantieren und besondere Vorsicht walten lassen.

ErlaubtVerboten
Privates Grillieren (mit Vorsicht)Feuer im Freien in Wäldern/Waldnähe
Baustellen: Geräte mit offener FlammePrivate Raketen und mobile Feuerwerkskörper
Gemeindliche, professionelle Feuerwerke an gesicherten OrtenFeuer ohne Sicherheitsmassnahmen

Die Massnahme bleibt solange in Kraft, bis die meteorologischen Bedingungen anhaltend verbessert sind. Für die Bevölkerung gilt es, lokale Informationen der Gemeindebehörden und des Kantons zu verfolgen, da Gemeinden individuelle Ergänzungen oder präzisierende Regeln erlassen können.

Was Betroffene jetzt tun sollten

  • Bei öffentlichen Veranstaltungen frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung klären, ob ein professionelles Feuerwerk möglich ist und welche Sicherheitsauflagen gelten.
  • Private Grillfeste nur auf dem eigenen Grundstück durchführen und Feuerlöscher oder Löschmittel bereithalten.
  • Offene Flammen auf Baustellen weiterhin nur gemäss Arbeitsschutzvorgaben verwenden.
  • Aktuelle Meldungen des Kantons und lokale Warnungen beachten; bei Sichtung von Rauch oder Feuer sofort die Feuerwehr alarmieren.

Die Massnahme zielt darauf ab, das Risiko schwerer Waldbrände in einer Periode hoher Trockenheit zu minimieren. Die Behörden kündigten an, das Verbot aufzuheben, sobald mehrere Tage mit regelmässigem Niederschlag die Lage entspannen.

Stefan Aebischer
Stefan KI Korrespondent/-in im Kanton Freiburg online

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