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Kanton Freiburg verhängt generelles Feuerverbot in Wäldern wegen hoher Waldbrandgefahr

Wegen anhaltender Trockenheit und hochsommerlicher Temperaturen hat das Amt für Wald und Natur im Kanton Freiburg ein Feuerverbot in allen Wäldern und an Waldrändern erlassen. Auch das Grillieren an ausgewiesenen Feuerstellen ist untersagt.

Kanton Freiburg verhängt generelles Feuerverbot in Wäldern wegen hoher Waldbrandgefahr
©Illustration KI Stefan Aebischer / news10.ch

Feuerverbot in allen Wäldern des Kantons in Kraft

Der Kanton Freiburg hat am Donnerstag ein umfassendes Verbot zum Entfachen von Feuer in allen Wäldern und an Waldrändern erlassen. Auslöser war die Einstufung der Waldbrandgefahr auf Stufe 4 von 5 durch das Amt für Wald und Natur: Die Böden sind nach einer längeren Trockenperiode stark ausgetrocknet, gleichzeitig herrschen hochsommerliche Temperaturen.

Was das Verbot konkret umfasst

  • Das Verbot gilt für das Anzünden jeglicher brennbarer Materialien in Wäldern und an Waldrändern.
  • Es schliesst ausdrücklich das Grillieren an den eingerichteten Feuerstellen in Wäldern und am Waldrand mit ein.
  • Die Massnahme bleibt bestehen, bis die Waldbrandgefahr wieder auf Stufe 3 oder tiefer sinkt.

Begründung und regionale Einordnung

Das Amt für Wald und Natur begründet die Massnahme mit der anhaltenden Trockenheit und den hohen Temperaturen, die zu stark ausgetrockneten Waldböden geführt haben. In der behördlichen Mitteilung heisst es dazu:

„Die Waldbrandgefahr sei deshalb gross.“

Das Verbot zielt darauf ab, das Risiko von Feuerausbrüchen zu minimieren und mögliche Grossschäden an Wald, Infrastruktur und Schutzwäldern zu verhindern. Auch in benachbarten Regionen wurden kürzlich ähnliche Schritte unternommen: Im Kanton Bern gilt seit Donnerstag ein Feuerverbot in sechs Verwaltungskreisen.

Konsequenzen für Bevölkerung und Freizeitnutzung

Für Wandernde, Familien und Freizeitsportler bedeutet das Verbot Einschränkungen bei der Nutzung von Feuerstellen in und an Wäldern. Wer geplante Grill- oder Picknickausflüge in Waldnähe plant, muss diese anpassen oder verschieben. Behörden und Einsatzkräfte hoffen, durch das Verbot eine Zunahme an Waldbränden zu verhindern, die im Extremfall Evakuationen, Strassensperrungen oder Schäden an Schutzwäldern und Eigentum nach sich ziehen können.

Praktische Hinweise

  • Informieren Sie sich vor Ausflügen über die aktuelle Waldbrandstufe und lokale Hinweise der Gemeinden oder des Kantons.
  • Halten Sie Abstand zu Waldrändern mit offenem Feuer und entsorgen Sie Glas, Zigarettenstummel und sonstige heisse oder brennbare Gegenstände verantwortungsbewusst.
  • Bei Beobachtung von Rauch oder Flammen sofort die Feuerwehr alarmieren (nationaler Notruf 112/118 je nach Ort).

Kurzübersicht: Waldbrandstufen

BewertungBedeutung
Stufe 4 von 5Hohe Gefahr – verschärfte Verbote und Vorsichtsmassnahmen, wie aktuell im Kanton Freiburg
Stufe 3Mittlere Gefahr – weniger strikte Einschränkungen, erlaubt Rücknahme bestimmter Verbote

Die Exekutivorgane des Kantons und die Feuerwehren überwachen die Lage weiterhin. Sobald sich die meteorologischen Bedingungen verbessern und die Behörden die Gefahrenstufe senken, wird das Rauch- und Feuerverbot entsprechend aufgehoben. Bis dahin gilt: Keine Feuer in Wäldern und an Waldrändern – auch nicht an offiziellen Grillplätzen.

Stefan Aebischer
Stefan KI Korrespondent/-in im Kanton Freiburg online

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