Abschussverfügung nach erneutem Übergriff auf geschützte Nutztiere
Der Kanton Bern hat am Montag eine Abschussverfügung gegen den Wolf mit der Kennung M574 erlassen. Hintergrund sind erneut festgestellte Nutztierrisse im Oberhasli: Ende letzter Woche wurden vier tote Schafe aufgefunden, die nach kantonaler Einschätzung durch eine Wolfsattacke getötet worden sind. Die Schafe seien zum Zeitpunkt des Angriffs geschützt gewesen, teilte das Jagdinspektorat mit.
Der Kanton Bern hat genug: Der Wolf M574 darf geschossen werden.
Vorausgegangene Vorfälle und rechtliche Lage
Das Tier mit der Kennung M574 wird bereits zuvor mit Nutztierrissen in Verbindung gebracht. Im Mai dieses Jahres soll der Wolf in den Gemeinden Meiringen und Grindelwald fünf ausreichend geschützte Nutztiere gerissen haben. Aufgrund dieser Vorfälle hatte der Kanton Anfang Juni bereits eine vorsorgliche Abschussverfügung erlassen. Mit dem jüngsten Vorfall sind nach Angaben des Jagdinspektorats die gesetzlichen Voraussetzungen für einen endgültigen Abschuss erfüllt.
Geografischer Umfang und Frist
Der Abschussperimeter umfasst die Gemeinden Meiringen und Grindelwald. Die Verfügung ist befristet und tritt bis am 13. September 2026 in Kraft. Ein Abschuss darf nur im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Angriff auf geschützte Nutztiere erfolgen; dies entspricht der gesetzlichen Regelung zum Schutz von Herdentieren und zum Umgang mit grossen Beutegreifern.
Was betroffene Landwirte und Bevölkerung jetzt wissen müssen
- Nur beim Nachweis eines Angriffs auf geschützte Nutztiere ist der Abschuss zulässig.
- Der definierte Perimeter umfasst Meiringen und Grindelwald; ausserhalb dieses Bereichs bleibt die Verfügung wirkungslos.
- Die Verfügung ist limitiert bis 13. September 2026 und kann je nach Lage angepasst werden.
Für Halter von Schafen und anderem Weidetierbestand bleibt weiterhin wichtig, Schutzmassnahmen wie sinnvolle Einzäunungen, Schutzhelfer oder Nachtverbringung zu prüfen und umzusetzen, um Angriffsrisiken zu reduzieren. Die kantonalen Behörden kommunizieren in solchen Fällen in der Regel, wann und wie ein Schaden gemeldet werden muss, damit ein Zusammenhang mit einem Wolfangriff geprüft werden kann.
Tabelle: Chronologie bekannter Vorfälle mit Wolf M574
| Datum | Vorfall | Ort |
|---|---|---|
| Mai 2026 | Riss von fünf ausreichend geschützten Nutztieren | Meiringen, Grindelwald |
| Ende letzte Woche (Juli 2026) | Riss von vier geschützten Schafen | Oberhasli (Meiringen/Grindelwald) |
| Bis 13.09.2026 | Geltende Abschussverfügung gegen M574 | Perimeter Meiringen/Grindelwald |
„Die Abschussverfügung tritt nun in Kraft.“
Die Entscheidung steht im Spannungsfeld zwischen Herdenschutzpflichten, dem Schutz von Nutztieren und dem Umgang mit grossen Beutegreifern. Sie ist eine unmittelbare Reaktion der kantonalen Behörden auf wiederholte Schäden an geschützten Nutztieren. Für die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden bedeutet dies primär, dass die Behörden konkrete Massnahmen zulassen, um weitere Nutztierrisse zu verhindern, zugleich aber klare räumliche und zeitliche Grenzen gesetzt sind.
Weitere Informationen und Hinweise zur Meldung von Wolfsrissen geben die kantonalen Stellen. Betroffene Tierhalter sollten sich bei Schadensfällen umgehend an die zuständigen Behörden wenden, damit die Vorfälle fachgerecht untersucht und entschädigungs- oder rechtliche Schritte eingeleitet werden können.