Schutzmassnahme soll bedrohte Fischbestände schonen
Der Kanton Solothurn hat wegen der anhaltenden Trockenheit und der ungewöhnlich hohen Temperaturen ein sofortiges Verbot für Baden und Fischen in sämtlichen kleineren und mittleren Fliessgewässern des Kantons erlassen. Von der Massnahme ausgenommen sind die Aare, die Emme und die Birs. Der Entscheid wurde vom kantonalen Amt für Wald, Jagd und Fischerei begründet.
Grund für das Verbot sind stark gesunkene Wasserstände kombiniert mit erhöhten Wassertemperaturen, wodurch sich die Lebensbedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen deutlich verschlechtern. Besonders betroffen sind kälteliebende Arten wie Forellen und Äschen, die bereits bei Wassertemperaturen ab rund 20 Grad massiv gefährdet sind. In der Dünnern bei Olten wurden Ende Juni sogar Temperaturen von über 30 Grad gemessen, während das langjährige Mittel dort im Juni bei knapp 17 Grad liegt.
«Solche Temperaturspitzen verbunden mit niedrigen Wasserpegelständen gab es in der Vergangenheit noch nie.»
Diese Aussage stammt von Silvia Nietlispach, die als Fischereiverwalterin im kantonalen Amt für Wald, Jagd und Fischerei auf die ausserordentliche Lage hinweist. Die Kombination aus früher Hitzephase und anhaltend tiefen Pegelständen zwinge zu raschem Handeln, heisst es in der Mitteilung des Kantons.
Das Verbot zielt darauf ab, zusätzliche Störungen der verbleibenden kühleren Tieflagen in den Gewässern zu vermeiden, in die sich viele Fische als Rückzugsorte geflüchtet hätten. Schon kurze Eingriffe wie das Abkühlen der Füsse bei einem Spaziergang an betroffenen Bächen gelten demnach als unerwünscht und sind untersagt.
- Was verboten ist: Baden und Fischen in kleineren und mittleren Fliessgewässern des Kantons.
- Ausnahmen: Aare, Emme, Birs bleiben weiterhin zugänglich.
- Durchsetzung: Die kantonale Fischereiaufsicht wird die Einhaltung kontrollieren und vermehrt Präsenz vor Ort zeigen.
Für die Bevölkerung bedeutet die Massnahme, dass Freizeit- und Erholungsnutzungen an vielen gewohnten Stellen eingeschränkt sind. Spaziergängerinnen und Spaziergänger, Badefreudige sowie Hobbyfischerinnen und -fischer müssen alternative Orte suchen, sofern möglich in den ausgenommenen Flüssen oder in stehenden Gewässern, sofern diese nicht ebenfalls lokal gesperrt sind.
Die kantonale Verwaltung weist darauf hin, dass das Verbot nicht primär als Sanktion, sondern als Schutzmassnahme zu verstehen ist. Ziel sei der Erhalt möglichst vieler Tiere durch Minimierung zusätzlicher Belastungen in den ohnehin stark eingeschränkten Lebensräumen.
| Betroffene Gewässer | Status |
|---|---|
| Aare | Ausgenommen |
| Emme | Ausgenommen |
| Birs | Ausgenommen |
| Kleinere und mittlere Bäche und Flüsse (z. B. Dünnern) | Verboten |
Wer Hinweise auf verletzte oder stark gestresste Tiere beobachtet, soll dies der zuständigen kantonalen Stelle melden. Konkrete Kontaktangaben und mögliche Updates zur Lage stellt der Kanton auf seinen offiziellen Informationskanälen bereit. Die Dauer des Verbots hängt von der Entwicklung von Pegelständen und Wassertemperaturen ab; der Kanton kündigte verstärkte Kontrollen und eine laufende Lagebeurteilung an.