Regierungsrat bestätigt Verträge und überweist Kredit
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat die vertraglichen Vereinbarungen zur öffentlichen Mitfinanzierung des Projekts Futuro der Sportbahnen Elm AG abschliessend genehmigt und die entsprechenden Dokumente unterzeichnet. Anschliessend wurde der vom Landrat bereits bewilligte Kredit in der Höhe von 10 Millionen Franken ausbezahlt. Die Entscheidung fasst damit Beschlüsse zusammen, die der Landrat am 18. März 2026 getroffen hatte und die mit Auflagen versehen waren.
Wesentliche Eckdaten und Status
Die Auszahlung folgt der Erstellung spezifischer Verträge, welche Regelungen zu Darlehen, Aktienpfand und zum Werthinterlass des Investors Klaus Jenny enthalten. Gemäss den kommunizierten Informationen wurden diese Verträge von einem spezialisierten Anwaltsbüro ausgearbeitet und sind zwischen den beteiligten Parteien nun formell abgeschlossen.
- Projekt: Futuro (Beschneiungsprojekt), Betreiber: Sportbahnen Elm AG
- Finanzierung: Bedingt rückzahlbarer Beitrag / Kredit des Kantons: 10 Millionen Franken
- Entscheide: Landratsbeschluss 18. März 2026; Vertragsunterzeichnung und Auszahlung im Juli 2026
- Baufortschritt: Arbeiten sind im Gang; Ziel: Fertigstellung vor Wintersaison 2026/27
Konkrete Bedeutung für Elm und Kanton
Für die Gemeinde Elm und die Umgebung bedeutet die Auszahlung einen unmittelbaren Schub für den laufenden Ausbau der technischen Infrastruktur zur Beschneiung. Das Projekt zielt darauf ab, die wintertouristische Attraktivität zu stabilisieren und die Betriebszeiten der Anlagen zu verlängern. Kurzfristig schafft der Baubeginn lokale Arbeit; mittelfristig kann die Anlage Einnahmen im Tourismussektor sichern und Arbeitsplätze stützen.
Gleichzeitig ist die staatliche Mitfinanzierung an Bedingungen geknüpft, die der Landrat im März festgelegt hat. Die vertraglichen Regelungen zu Darlehen und Sicherheiten — namentlich das Aktienpfand — dienen dazu, das öffentliche Risiko zu begrenzen. Relevante Fragen für die Bevölkerung betreffen insbesondere die Rückzahlungsmodalitäten und welche Verpflichtungen die künftige Tochtergesellschaft der Sportbahnen Elm AG übernimmt.
Finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen
Der bewilligte Beitrag ist als bedingt rückzahlbarer Beitrag ausgestaltet; damit bleibt eine Rückzahlungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen bestehen. Zur rechtlichen Absicherung liess der Landrat die Verträge wie verlangt durch eine Fachkanzlei vorbereiten. Aus den verfügbaren Angaben geht hervor, dass die Auszahlung erst erfolgte, nachdem diese vertraglichen Voraussetzungen erfüllt und unterzeichnet waren.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 18. März 2026 | Landrat bewilligt 10 Mio. Franken (bedingt rückzahlbar) |
| 2. Juli 2026 | Regierungsratssitzung: Verträge genehmigt |
| 9. Juli 2026 | Vertragsunterzeichnung und Auszahlung des Kredits |
| Wintersaison 2026/27 | Geplante Betriebsbereitschaft der Anlagen |
Aussichten und offene Punkte
Die Verwaltung gibt an, die Bauarbeiten liefen planmässig. Entscheidend für die öffentliche Wahrnehmung und die finanzielle Bilanz des Kantons wird sein, in welchem Umfang die Bedingungen zur Rückzahlung des Beitrags eintreten und wie sich die Projekteinnahmen entwickeln. Fragen zur langfristigen Betriebsführung der neuen Tochtergesellschaft sowie zu etwaigen Folgen für die Gemeindefinanzen bleiben wichtig für die lokale Bevölkerung.
Für Medienanfragen wurde Landammann Markus Heer als Kontakt angegeben (erreichbar am 9. Juli 2026, von 14 bis 15 Uhr). Weitere Details zu den genauen vertraglichen Bestimmungen sind in der Medienmitteilung des Kantons sowie im audiovisuellen Archiv des Landrates dokumentiert, auf die in den Beschlüssen verwiesen wird.