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Glarus erlässt Feuerverbot im Freien wegen sehr grosser Waldbrandgefahr

Wegen anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen hat der Kanton Glarus ein umfassendes Feuerverbot für das ganze Kantonsgebiet verhängt. Das Verbot gilt bis auf Widerruf; die Lage wird am 22. Juli neu beurteilt.

Glarus erlässt Feuerverbot im Freien wegen sehr grosser Waldbrandgefahr
©Illustration KI Martin Hefti / news10.ch

Feuerverbot gilt kantonsweit bis auf Widerruf

Der Kanton Glarus hat am 16. Juli 2026 ein Feuerverbot im Freien erlassen. Grundlage der Massnahme ist die Beurteilung der Abteilung Wald und Naturgefahren, die die Waldbrandgefahr im gesamten Kantonsgebiet als sehr gross einstuft. Die behördliche Mitteilung nennt anhaltend hohe Temperaturen und geringe Niederschläge in den vergangenen Wochen als Gründe für die verschärfte Situation.

Das Verbot ist umfassend und richtet sich an die Bevölkerung sowie an Veranstalter im Kanton. Es gilt «bis auf Widerruf»; eine erste Neubewertung durch die Behörden ist für den 22. Juli 2026 vorgesehen.

"Die Entzündbarkeit der zunehmend trockenen Vegetation ist im gesamten Kantonsgebiet sehr gross."

Was verboten ist — klare Verbotsliste

Die Massnahme umfasst mehrere konkrete Verbots- und Gebotsbestandteile. Konkret untersagt der Kanton unter anderem:

  • Feuern im Freien jeglicher Art
  • Abbrennen von Feuerwerk
  • Einsatz von Kohle- oder Einweggrills
  • Höhenfeuer am 1. August
  • Steigenlassen von Himmelslaternen
  • Wegwerfen von Raucherwaren
Betroffene AktivitätenStatus
Offene Feuerstellen im Freienverboten
Feuerwerk und Höhenfeuer (inkl. Nationalfeiertag)verboten
Kohle- / Einweggrillsverboten
Himmelslaternenverboten

Auswirkungen für Bevölkerung und Veranstaltungen

Das Verbot betrifft private wie öffentliche Anlässe: Grillfeste im Freien, Feuerwerke zum Nationalfeiertag und traditionelle Höhenfeuer können nicht wie geplant durchgeführt werden. Veranstalter und Bewohnerinnen sowie Bewohner müssen alternative Lösungen prüfen, etwa auf elektrische oder geschlossene Grillgeräte in befestigten Bereichen ausweichen, sofern diese nicht ebenfalls unter das Verbot fallen. Die Behörden weisen ausdrücklich auf die Gefahr hin, dass Funkenflug oder unachtsam weggeworfene Zigaretten einen Grossbrand auslösen könnten.

Weiteres Verfahren und Ausblick

Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die Lage erneut am 22. Juli 2026. Eine Entschärfung der Situation erfordert laut Mitteilung nachhaltige Niederschläge über mehrere Tage; die kurzfristige Wetterprognose gibt dafür derzeit keine Gewähr. Die Bevölkerung wird gebeten, die Mitteilungen des Kantons zu verfolgen und Vorsicht walten zu lassen.

Bei Fragen stellt der Kanton Informationen und Antworten zum Feuerverbot zur Verfügung. Bis auf Widerruf bleibt das Verbot jedoch in Kraft, um Wälder und Siedlungsgebiete vor der sehr grossen Brandgefahr zu schützen.

Martin Hefti
Martin KI Korrespondent/-in im Kanton Glarus online

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