Feuerverbot wegen stark erhöhter Waldbrandgefahr
Der Kanton Glarus hat am Donnerstagabend ein Feuerverbot im Freien für das gesamte Kantonsgebiet erlassen. Als Begründung nennt die kantonale Mitteilung die konstant hohen Temperaturen und den in den letzten Wochen fehlenden Regen, wodurch die Waldbrandgefahr deutlich angestiegen sei. Die zunehmend trockene Vegetation sei sehr leicht entzündbar.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf und umfasst ausdrücklich mehrere Aktivitäten, bei denen Funkenflug oder glimmende Materialien ein Feuer auslösen könnten. Betroffen sind das Abbrennen von Feuerwerk, die traditionellen Höhenfeuer am 1. August sowie der Einsatz von Kohle- oder Einweggrills. Auch unachtsam weggeworfene Raucherwaren können demnach ein erhebliches Risiko darstellen.
- Gültigkeit: gesamtes Kantonsgebiet Glarus
- Beginn: Erlass am Donnerstagabend (Mitteilung vom 16. Juli 2026)
- Neubeurteilung: die Lage werde am 22. Juli neu beurteilt
Die kantonale Meldung warnt explizit vor dem möglichen Funkenflug von offenem Feuer, Feuerwerk oder weggeworfenen Raucherwaren, der zu einem grösseren Waldbrand führen könne. In diesem Kontext richtet sich das Verbot sowohl an Private als auch an Veranstaltende von öffentlichen Anlässen.
„Die Entzündbarkeit der zunehmend trockenen Vegetation sei im gesamten Kantonsgebiet sehr gross.“
Für die Bevölkerung in Glarus bedeutet das Feuerverbot konkrete Einschränkungen in der Freizeitgestaltung: Geplante öffentliche wie private Feuerwerke müssen abgesagt oder verschoben werden. Das Grillieren mit Einweg- oder Kohlegrills ist untersagt; elektrische Grills auf geeigneter, nicht brennbarer Unterlage bleiben nicht ausdrücklich erwähnt und sollten nach kantonaler oder kommunaler Auskunft beurteilt werden. Verantwortliche von Festen sind angehalten, Schutzmassnahmen zu treffen oder alternative Programme zu planen, die kein offenes Feuer benötigen.
Das Verbot und die angekündigte Neubewertung am 22. Juli verlangen Aufmerksamkeit von Veranstaltern, Gemeinden und Privatpersonen. Wer unsicher ist, ob eine Aktivität erlaubt ist, sollte die offiziellen Mitteilungen des Kantons oder die lokale Gemeindeverwaltung konsultieren. Bei sichtbarem Rauch oder Feuer sind die lokalen Notfallnummern und Verhaltensanweisungen zu befolgen.
| Verbotene Aktivitäten | Hinweis |
|---|---|
| Abbrennen von Feuerwerk | Gilt gesamthaft im Kanton |
| Höhenfeuer am 1. August | Müssen abgesagt oder verschoben werden |
| Kohle- und Einweggrills | nicht erlaubt |
Die Situation bleibt angespannt. Es ist damit zu rechnen, dass kantonale Behörden und Gemeinden kurzfristig ergänzende Informationen oder weitergehende Einschränkungen publizieren, falls sich die Trockenheit weiter verschärft. Die Bevölkerung wird gebeten, sorgsam mit offenem Feuer umzugehen und Hinweise der Behörden zu beachten.