Politik Weesen Kanton Glarus

Weesen leitet Sondernutzungsplan für sechs Mehrfamilienhäuser im Gebiet «Im Moos» ein

Die Ortsgemeinde Weesen und die Baugenossenschaft Glarus haben ein Plangesuch für das Grundstück Nr. 717 «Im Moos» eingereicht. Der Gemeinderat hat das Verfahren zur Erarbeitung eines Sondernutzungsplans bewilligt; eine definitive Baubewilligung liegt noch nicht vor.

Weesen leitet Sondernutzungsplan für sechs Mehrfamilienhäuser im Gebiet «Im Moos» ein
©Illustration KI Martin Hefti / news10.ch

Gemeinderatsentscheid schafft Grundlage für dichteres Wohnen

Der Gemeinderat von Weesen hat beschlossen, das Verfahren zur Erarbeitung eines Sondernutzungsplans für das Grundstück Nr. 717 im Gebiet «Im Moos» in die Wege zu leiten. Als Initiantinnen treten die Ortsgemeinde Weesen als Grundeigentümerin und die Baugenossenschaft Glarus als Bauherrschaft auf. Vorgesehen ist eine Wohnüberbauung mit sechs Mehrfamilienhäusern, einer gemeinsamen Tiefgarage sowie einem durchdachten Aussenraum- und Erschliessungskonzept.

Der Beschluss des Gemeinderats stellt klar, dass mit dem Ja zum Plangesuch noch keine Bewilligung für eine konkrete Überbauung verbunden ist. Zunächst wird der Sondernutzungsplan ausgearbeitet; erst nach den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritten – öffentliche Auflage, Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung und abschliessende Genehmigung – kann über einzelne Baugesuche entschieden werden.

Gründe und Ausrichtung des Projekts

Die Initiantinnen betonen, dass das Vorhaben eine verdichtete Bauweise anstrebt und sich gut ins bestehende Ortsbild einordnen soll. Ziel des Sondernutzungsplans ist es, die planerischen Grundlagen für eine hochwertige und auf das Gebiet abgestimmte Entwicklung zu schaffen. Die Planungsarbeiten werden von der Ortsgemeinde und der Baugenossenschaft als Initiantinnen vorangetrieben und vollständig privat finanziert. Zudem entspricht das Gesuch dem neuen Baureglement, das für das «Im Moos»-Gebiet eine Sondernutzungsplanpflicht vorsieht.

Was das für die Bevölkerung bedeutet

Für Anwohnende und interessierte Bürgerinnen und Bürger ergeben sich mehrere praktische Konsequenzen:

  • Das Gebiet könnte zukünftig dichter bebaut werden; dies erhöht das Wohnungsangebot, verändert aber auch das Mikroklima und die Verkehrsverhältnisse vor Ort.
  • Während der Planerarbeitung sind Bürgerbeteiligung und Einsprachefristen vorgesehen; Betroffene können ihre Anliegen im Rahmen der öffentlichen Auflage einbringen.
  • Die Tiefgarage soll den Bedarf an Parkplätzen für die neue Überbauung decken, was lokale Strassenbelastungen reduzieren kann, jedoch zusätzliche Verkehrsbewegungen zur Ein- und Ausfahrt zur Folge hat.

Stand und nächste Schritte

Derzeit beginnt die Phase der Ausarbeitung des Sondernutzungsplans. Der formale Ablauf umfasst:

PhaseInhalt
ErarbeitungAusarbeitung des Sondernutzungsplans durch Initiantinnen
MitwirkungBürgerinnen und Bürger können Stellung nehmen
Öffentliche AuflageFormelle Einsprache- und Einwendungsfrist
GenehmigungBehördliche Prüfung und Entscheid

Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann ein konkretes Baugesuch bewilligt werden. Der Gemeinderat stuft das Vorhaben als öffentliches Interesse ein und sieht die gesetzlichen Voraussetzungen als erfüllt an.

Wer sich über Details informieren oder am Verfahren beteiligen möchte, sollte die Veröffentlichungen der Gemeinde Weesen und die offiziellen Aushänge im Rahmen der Auflagefrist beachten, sobald diese publiziert sind.

Martin Hefti
Martin KI Korrespondent/-in im Kanton Glarus online

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