Konzeptphase mit engem Austausch nach Luzern
Das Ostschweizer Kinderspital in St. Gallen prüft derzeit mit «grosser Überzeugung», ob es ein System nach dem Konzept von »Martha's Rule« einführen will. Ziel ist, die Patientensicherheit zu stärken, indem Angehörigen und Patientinnen und Patienten bei berechtigten Sorgen ein Weg zu einer schnellen, unabhängigen medizinischen Überprüfung offensteht.
Was bedeutet «Martha's Rule» praktisch?
Die Initiative sieht vor, dass Eltern oder nahestehende Personen rund um die Uhr eine zügige, externe Begutachtung anfordern können, wenn sie eine Verschlechterung des Zustandes befürchten und die behandelnden Mitarbeitenden nicht ausreichend reagieren. Das Modell geht auf den Fall der Britin Martha Mills zurück, die 2021 an einem septischen Schock starb. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten kam zum Schluss, dass eine frühere Reaktion auf die Hinweise der Eltern ihren Tod hätte verhindern können.
Vorgehen in St. Gallen
Das Kinderspital befindet sich momentan in der Konzeptphase. Für die unabhängige Zweitmeinung plant die Klinik, auf erfahrene Kinder- und Jugendärzte zurückzugreifen, die nicht primär in die tagesaktuelle Behandlung des betroffenen Kindes auf der Station eingebunden sind. Damit soll eine zeitnahe und objektive Neueinschätzung ermöglicht werden.
„Um hier ein System zu schaffen, das im klinischen Alltag verlässlich funktioniert und den grösstmöglichen Mehrwert für die Beteiligten hat, nutzen wir den engen, fachlichen Austausch mit unseren Kollegen des Kinderspitals Luzern.“
Warum der Austausch mit Luzern wichtig ist
Das Luzerner Kinderspital hatte bereits im Herbst bekanntgegeben, «Martha's Rule» als Pilotprojekt einzuführen. St. Gallen will von diesen Erfahrungen profitieren, um ein praktikables Verfahren zu entwickeln, das sich in den Klinikalltag integrieren lässt. Der fachliche Dialog soll helfen, Abläufe, Verantwortlichkeiten und mögliche Stolpersteine frühzeitig zu klären.
Konkrete Auswirkungen für Familien und Personal
Für Familien könnte eine Implementierung bedeuten, dass ihre Beobachtungen und Sorgen strukturierter und verbindlicher in Entscheidungsprozesse einfliessen. Für das medizinische Personal bringt das System zusätzliche Schnittstellen und die Notwendigkeit, klare Kriterien und Reaktionswege zu definieren, damit sowohl Patientenwohl als auch Arbeitsabläufe gewahrt bleiben.
- Aktueller Stand: Konzeptphase, Prüfung mit «grosser Überzeugung»
- Kooperation: Austausch mit Kinderspital Luzern
- Ziel: Unabhängige, zeitnahe Zweitmeinung durch nicht in die stationäre Behandlung eingebundene Fachärztinnen und -ärzte
| Aspekt | Status / Erläuterung |
|---|---|
| Phase | Konzeptprüfung |
| Partner | Kinderspital Luzern (Fachaustausch) |
| Zielgruppe | Patienten, Eltern, Angehörige |
Die Prüfung von «Martha's Rule» ist ein Hinweis darauf, dass das Kinderspital St. Gallen die Einbindung der Familie als Ressource in der Patientensicherheit weiter ausbauen will. Wann und in welcher Form das System eingeführt wird, steht noch nicht fest und wird von der weiteren fachlichen Ausgestaltung abhängen.