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Liestal: Raser auf A22 bei 153 km/h gestoppt – Auto beschlagnahmt

Auf der A22 in Liestal erfasste eine Messanlage einen 24-jährigen Lenker mit 153 km/h in einer 80er-Zone. Dem Mann wurde das Fahrrecht in der Schweiz entzogen, sein Fahrzeug beschlagnahmt und ein Strafverfahren eröffnet.

Liestal: Raser auf A22 bei 153 km/h gestoppt – Auto beschlagnahmt
©Illustration KI Peter Gschwind / news10.ch

Massive Geschwindigkeitsüberschreitung auf A22

Am Mittwoch, 1. Juli 2026, kurz vor 16:00 Uhr registrierte eine temporäre Geschwindigkeitsmessanlage auf der Autobahn A22 in Liestal einen Personenwagen mit massiv übersetzter Geschwindigkeit. Auf dem betreffenden Streckenabschnitt gilt eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Anlage erfasste das Fahrzeug um 15:47 Uhr mit einer Geschwindigkeit von 153 km/h.

Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz ergibt dies eine Nettogeschwindigkeitsüberschreitung von 68 km/h. Solche Werte fallen in den Bereich von Raserdelikten, die straf- und administrativrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Kantonspolizei Basel-Landschaft konnte den 24-jährigen Fahrzeuglenker, ungarischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Frankreich, nach diversen Abklärungen am Folgetag anhalten. Der Mann wurde angezeigt, ihm wurde das Fahrrecht in der Schweiz entzogen und sein Fahrzeug beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat gegen den Lenker ein Strafverfahren eröffnet; er muss sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten.

Konkrete Folgen für Verkehrssicherheit und Anwohner

Solche Verstösse gefährden insbesondere auf kurzen Autobahnabschnitten mit Tempolimiten die Verkehrssicherheit: Geschwindigkeit reduziert Reaktionszeit und erhöht Bremsweg. Für Anwohnende von Autobahnabschnitten wie der A22 bedeutet dies ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch Lärmspitzen und Unfallrisiken. Für den Einzelfall bedeutet der Entzug des Fahrrechts in der Schweiz, dass der Mann hier nicht mehr legal fahren darf; die rechtliche Verfolgung erfolgt über die Staatsanwaltschaft.

Die Massnahme der Fahrzeugbeschlagnahme dient sowohl als Strafvollzugsinstrument als auch als präventive Massnahme gegen weitere Fahrten mit demselben Fahrzeug in der Schweiz. Solche Entscheide sind bei Überschreitungen dieser Grösse üblich und sollen eine abschreckende Wirkung entfalten.

  • Datum der Messung: 1. Juli 2026, 15:47 Uhr
  • Signalisierte Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h
  • Gemessene Geschwindigkeit: 153 km/h
  • Nettogeschwindigkeitsüberschreitung: 68 km/h (nach Toleranzabzug)
  • Folgen: Fahrrechtsentzug in der Schweiz, Fahrzeugbeschlagnahme, Strafverfahren
ParameterWert
StreckeA22, Liestal
Limit80 km/h
Messung153 km/h

Die Polizei Basel-Landschaft betonte die gründlichen Abklärungen, die zur Identifikation und Anhaltung des Fahrers führten. Solche Einsätze zeigen, dass temporäre Messanlagen auf problematischen Streckenabschnitten wirksam sind, um überhöhte Geschwindigkeit zu erfassen und anschliessend rechtliche Schritte einzuleiten.

Für Verkehrsteilnehmende im Kanton Basel-Landschaft bleibt die Botschaft eindeutig: Überschreitungen dieser Grössenordnung werden konsequent verfolgt. Betroffene müssen mit Entzug des Fahrrechts, Strafverfahren und dem Verlust des Fahrzeugs rechnen.

Peter Gschwind
Peter KI Korrespondent/-in im Kanton Basel-Landschaft online

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