Handelsregister: Neugründung und vorläufige Konkurse
Das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlichte für den Zeitraum 6. bis 10. Juli 2026 mehrere Eintragungen und Konkursmeldungen, die für den Kanton Bern von unmittelbarer Bedeutung sind. Auffällig sind eine neue GmbH in Münsingen sowie vorläufige Konkursverfügungen für Unternehmen in Oberdiessbach und Wichtrach.
Wer neu eingetragen ist
Am 9. Juli 2026 wurde die AAH-Oersted GmbH mit Sitz in der Bärenmatte 8a in 3110 Münsingen ins Handelsregister eingetragen. Das Statutendatum ist der 1. Juli 2026. Als Zweck ist im Eintrag festgehalten, dass die Gesellschaft Dienstleistungen im Bereich Immobilien- und Projektmanagement erbringt sowie das Erstellen, Halten, Verwalten, Bewirtschaften, Vermieten und Verwerten von Grundstücken.
Als eingetragene Personen sind vermerkt:
- Andreas Hansen, von Worb, wohnhaft in Münsingen — Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, Einzelunterschrift, 10 Stammanteile zu je CHF 1'000.00.
- Alexandra Hansen-Looser, von Wildhaus-Alt St. Johann, wohnhaft in Münsingen — Gesellschafterin und Geschäftsführerin, Einzelunterschrift, 10 Stammanteile zu je CHF 1'000.00.
Vorläufige Konkurse und rechtliche Hinweise
Am 8. Juli 2026 wurden zwei Mitteilungen bezüglich vorläufiger Konkursverfahren publiziert:
| Datum | Betroffene Firma | Sitz | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| 08.07.2026 | Qpin GmbH in Liquidation (CHE-435.445.043) | Sonnenstrasse 23, 3672 Oberdiessbach | Vorläufige Konkursanzeige; Datum des Auflösungsentscheids: 23.06.2026 |
| 08.07.2026 | A & A Armierungen GmbH (CHE-431.938.743) | Bernstrasse 1, 3114 Wichtrach | Datum der Konkurseröffnung: 01.07.2026 |
Das SHAB erinnert in beiden Fällen an zentrale rechtliche Folgen für Dritte: Gläubiger, die ihre Forderungen weiterhin an den Konkursiten bezahlen, laufen Gefahr, die Forderung zweimal zu begleichen. Zudem sind Personen, die Vermögenswerte des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel zur Herausgabe verpflichtet; bei Nichtbefolgung drohen strafrechtliche Konsequenzen gemäss Art. 324 Ziff. 5 StGB.
Konkrete Auswirkungen für Betroffene im Kanton
Für Gewerbe, Kundinnen und Kunden sowie Lieferanten in den betroffenen Gemeinden bedeutet die Publikation: Zahlungsflüsse an die betroffenen Unternehmen sind zu überprüfen. Wer Forderungen gegen eine der genannten Firmen hat, sollte sich umgehend mit dem zuständigen Konkursamt in Verbindung setzen, um zu klären, wie Forderungen anzumelden sind und um eine doppelte Zahlung zu vermeiden.
- Für Mitarbeitende bedeutet ein vorläufiges Konkursverfahren erhöhte Unsicherheit hinsichtlich Lohnzahlungen — sie sollten Lohnforderungen ebenfalls beim Konkursamt melden.
- Für Vermieter und Verwahrer wird die Pflicht zur unverzüglichen Herausgabe von hinterlegten Vermögenswerten relevant.
- Neu gegründete Firmen wie die AAH-Oersted GmbH erhöhen das lokale Angebot im Immobilien- und Projektmanagement; Geschäftspartner und Kunden können den Handelsregistereintrag als Referenz nutzen.
Quelle der Einträge: Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB). Die Publikationen erfolgen gemäss Art. 222 SchKG.