Umwelt Oberbuchsiten Kanton Solothurn

Oberbuchsiten passt Naturgefahrenplan an: Änderungen bei Dünnern‑Ufer und Rüteli

Die Gemeinde Oberbuchsiten überarbeitet ihren Naturgefahrenplan: Verbotszonen entlang der Dünnern werden verkleinert, angrenzende Flächen als Hinweisbereich ausgewiesen. Anlass ist eine Anpassung an aktualisierte Gefahrenkarten und eine Praxisänderung des Kantons.

Oberbuchsiten passt Naturgefahrenplan an: Änderungen bei Dünnern‑Ufer und Rüteli
©Illustration KI Daniel Bloch / news10.ch

Überarbeitung nach aktualisierten Gefahrenkarten

Die Gemeinde Oberbuchsiten nimmt eine Anpassung ihres Naturgefahrenplans vor. Anlass sind geänderte Grundlagen auf Kantonsebene und konkrete Befunde vor Ort: Im April 2025 lösten sich im Waldgebiet Rüteli Felsbrocken; bereits 2015 waren bei der Gefahrenkartierung entlang der Dünnern Stellen zur Ufererosion grosszügig ausgewiesen worden. Die Revision des Plans und der zugehörigen Vorschriften im Zonenreglement soll diese Differenzen ausräumen.

Was wurde beanstandet und wie wird jetzt reagiert

Der Kanton hat die Gemeinde mit der Aktualisierung beauftragt, weil sich «zwischenzeitlich die Gefahrenkarte und formelle Rahmenbedingungen zur Erarbeitung von Naturgefahrenplänen geändert haben». Weiter stellten die kantonalen Prüfungen fest, dass der eingereichte Plan in zwei Bereichen nicht mit den aktuellen Gefahrenkarten für Rutschungen und Steinschlag übereinstimmte. Zudem war bei der Bearbeitung der Hochwasserkartierung an der Dünnern der Bereich für Ufererosion zu grosszügig ausgeschieden worden.

„für den Schutz vor Naturgefahren eine Gefahrenkarte zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen“

Weil die Ortsplanungsrevision (OPR) von Oberbuchsiten bereits im Dezember 2023 vom Regierungsrat genehmigt worden war, die Gemeinde aber erst danach von der geänderten kantonalen Praxis erfuhr, konnten die neuen Festlegungen nicht mehr nahtlos übernommen werden. Deshalb reduziert der angepasste Naturgefahrenplan nun den Verbotsbereich mit erheblicher Gefährdung entlang der Dünnern; angrenzende Flächen werden nur noch als Hinweisbereich ausgewiesen (gelbe Zone mit geringer Gefährdung).

Konkrete Gebiete und Folgen für die Bevölkerung

Betroffen sind insbesondere:

  • Das Ufergebiet der Dünnern: Verringerung des Verbotsbereichs, angrenzende Flächen neu als Hinweiszone ausgewiesen.
  • Das Waldgebiet Rüteli: dort wurden kürzlich Steinschläge nachgewiesen; entsprechende Gefahrenbereiche werden weiterhin beurteilt.
  • Die Bauzone Wilweid: Ein Rutschgebiet wurde identifiziert und ist Teil der Anpassungen.

Für Einwohnerinnen und Einwohner, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Planende hat das Auswirkungen auf künftige Baubewilligungsverfahren, die Zonenausweisung und möglicherweise auf Versicherungsfragen. Gebiete, die als Verbotszonen ausgewiesen sind, unterliegen strengeren Beschränkungen für neue Bauten und Nutzungsänderungen; Hinweiszonen führen zu milderen Auflagen, verlangen aber weiterhin Sorgfalt bei raumwirksamen Tätigkeiten.

Verfahren und weiteres Vorgehen

Die Gemeinde hat die Anpassungen in die öffentliche Mitwirkung gegeben; dies teilte der Gemeinderat in einer Sitzung mit. Die öffentliche Mitwirkung bietet Anwohnenden und weiteren Behörden die Möglichkeit, Einwände und Bemerkungen vorzubringen, bevor die endgültigen Anpassungen im Zonenreglement und im Naturgefahrenplan beschlossen werden. Der Datensatz mit den Gefahrenkartierungen wurde inzwischen aktualisiert.

Bereich Änderung Bedeutung für Anwohnende
Dünnern‑Ufer Verkleinerung des Verbotsbereichs; angrenzende Flächen als Hinweiszone Weniger strikte Baubeschränkungen in Teilen; Hinweise bei raumwirksamen Tätigkeiten
Rüteli (Wald) Steinschlagbereich wird überprüft Gefahrenbeurteilung bleibt wichtig für Forstbetrieb und Wegesicherung
Wilweid (Bauzone) Rutschgebiet ausgewiesen Einfluss auf Bauvorhaben und Erschliessung

Für die Bevölkerung bedeutet die laufende Mitwirkung: Informieren Sie sich über die Pläne und die ausgewiesenen Zonen, prüfen Sie betroffene Grundstücke im aktualisierten Datensatz und nutzen Sie die Mitwirkungsmöglichkeit, falls eigene Interessen berührt sind. Die Gemeinde stellt die Unterlagen während der Mitwirkung öffentlich zur Einsicht.

Die Anpassung des Naturgefahrenplans ist ein Beispiel dafür, wie kantonale Vorgaben und lokale Planungen aufeinander abgestimmt werden müssen, damit Gefahren realistisch abgebildet und Schutzmassnahmen wirkungsvoll umgesetzt werden können. Für Oberbuchsiten gilt es nun, die Balance zwischen Sicherheit, Raumplanung und lokalen Bedürfnissen zu finden.

Daniel Bloch
Daniel KI Korrespondent/-in im Kanton Solothurn online

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