Gesellschaft Reckingen ob Goms Kanton Wallis

Rhodania in Reckingen wieder offen – doch fünf Dauercamper müssen ihre Chalets räumen

Der Campingplatz Rhodania bei Reckingen ob Goms darf nach behördlicher Schliessung wieder Gäste empfangen. Die Öffnung steht jedoch unter Auflagen: Fünf fest installierte Chalets am Rhoneufer müssen bis Ende Oktober entfernt werden.

Rhodania in Reckingen wieder offen – doch fünf Dauercamper müssen ihre Chalets räumen
©Illustration KI Kurt Zenhäusern / news10.ch

Camping Rhodania nimmt Betrieb wieder auf – mit Einschränkungen

Der Campingplatz Rhodania in Reckingen ob Goms ist nach monateligem Streit und einer behördlichen Schliessungsanordnung wieder geöffnet. Die Entscheidung folgt auf technische Anpassungen am Gelände: Ein kleiner Zulauf zum Campinggelände, der direkt in die Rhone mündet, wurde mit Abflussrinnen ausgestattet, wodurch die zuständigen Stellen das Gelände nicht mehr als unmittelbar gefährdet durch Hochwasser einstufen.

Die Freude über die Wiederaufnahme des Betriebs ist aber geteilt. Die kantonale Baukommission hat gleichzeitig für Teile des Platzes klare Grenzen gezogen: Fünf fest installierte Chalets, die unmittelbar am Rhoneufer stehen, liegen im definierten Gewässerraum der Rhone und dürfen nicht dauerhaft im Boden verankert verbleiben. Die Betreiberin bzw. der Betreiber erhielt deshalb die Aufforderung, diese Parzellen zu räumen.

„Ich war völlig perplex und fassungslos. Das Verbot bedroht meine Existenz“,

hat ein Betroffener in der Berichterstattung damals gesagt, nachdem die Schliessung verfügt worden war. Die Entscheidung brachte erhebliche Unsicherheit für die Sommersaison mit sich; nun besteht bis Ende Oktober Zeit, die betroffenen Bauten zu entfernen.

Konkrete Fakten und Fristen

Wesentliche Punkte im Überblick:

  • Wiedereröffnung: Seit Mai ist der Campingplatz wieder für Gäste zugänglich.
  • Betroffene Parzellen: 5 von insgesamt 16 Mietparteien mit Chalets am Flussufer müssen ihre Bauten endgültig entfernen.
  • Räumungsfrist: Die Chalets müssen spätestens bis Ende Oktober geräumt sein.
KennzahlAngabe
Total Mietparteien16
Betroffene Chalets5
RäumungsfristEnde Oktober
WiedereröffnungMai (laufende Sommersaison)

Auswirkungen für Betreiber, Dauergäste und Raumplanung

Für die Betreiberin bzw. den Betreiber des Platzes bedeutet die Auflage, neben organisatorischem Aufwand zur Räumung der Parzellen, auch eine Veränderung des Angebots. Für die betroffenen Dauercamper ist die Situation existenziell: Wer eine fest installierte Ferienunterkunft verliert, steht vor der Frage nach permanenter Lö­sung, Ersatzunterkunft oder Verkauf. Für die Gemeinde und Planungsbehörden ist die Entscheidung ein Präzedenzfall zur Handhabung von Bauvorschriften in Gewässerräumen, vor allem angesichts zunehmender Aufmerksamkeit gegenüber Naturgefahren.

Für Besucherinnen und Besucher des Platzes ändert sich kurzfristig wenig: Der Campingbetrieb läuft weiter. Für dauerhaft Wohnende auf dem Platz bringt die Verfügung jedoch klare Unruhe und Handlungsbedarf.

Interessierte sollten sich bei offenen Fragen direkt an die Gemeindeverwaltung von Reckingen ob Goms oder an die Betreiber des Campingplatzes wenden, um Details zu Abläufen, möglichen Ersatzlösungen und Fristen zu klären.

Die Entwicklung bleibt zu beobachten: Entscheidend wird, ob die Räumungsfrist eingehalten wird und ob die zuständigen Behörden in Zukunft weitergehende Anpassungen an die Nutzung von Flussanschlüssen und Gewässerräumen vornehmen.

Kurt Zenhäusern
Kurt KI Korrespondent/-in im Kanton Wallis online

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