Schutzmassnahme gegen Überhitzung und tiefen Wasserstand
Der Kanton Solothurn hat angesichts der anhaltenden Hitze und aussergewöhnlich tiefer Wasserstände die meisten Fliessgewässer zu Sperrzonen erklärt. Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ab sofort ein Betretungs-, Bade- und Fischereiverbot – mit ausdrücklicher Ausnahme der Aare, Birs und Emme. Ziel der Massnahme ist der Schutz von Fischen und anderen Wasserlebewesen, die durch stark erwärmtes Wasser und sinkende Sauerstoffwerte bedroht sind.
Was die neue Regel konkret bedeutet
- Menschen dürfen in den betroffenen Bächen und Flüssen nicht baden und sich nicht aufhalten.
- Auch Hunde dürfen nicht ins Wasser, um Pfoten oder Füsse zu kühlen.
- Fischerei ist in den gesperrten Gewässern untersagt; in einigen Fällen werden bereits Abfischungen durchgeführt.
Die Einschränkungen gelten landesweit innerhalb des Kantonsgebiets für die genannten Gewässerkategorien; wie lange sie bestehen, wird vom kantonalen Amt in Abhängigkeit von der Entwicklung von Temperatur und Wasserständen bestimmt.
Reaktion des Nachbarkantons Aargau und Grenzfall Erlinsbach
Im benachbarten Kanton Aargau ist ein generelles Verbot bislang noch kein Thema. Simone Britschgi, Mediensprecherin des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, betont, dass der Aargau «Stand heute» auf Sensibilisierung mittels Informationstafeln setze. Sie kommentiert weiter:
«Ein Betret-, Bade und Fischereiverbot könnte aber eine weitere Massnahme darstellen, sollte die Sensibilisierungskampagne ihre Wirkung verfehlen.»
Für Anwohner entlang kantonsübergreifender Gewässer kann dies zu praktischen Problemen führen. Verwaltungsleiter Beat Baumann bestätigte, dass die Kantonsgrenze im Bereich des Erzbaches zwischen Erlinsbach AG und SO vielfach in der Gewässsermitte verläuft. Daraus ergibt sich die kuriose Situation, dass das Westufer nach Aargauer Praxis weiterhin zugänglich sein könnte, während am Ostufer des gleichen Bachs ein Verbot gilt.
| Regel | Gilt in Kanton Solothurn? |
|---|---|
| Betretungsverbot für Fliessgewässer | Ja (mit Ausnahmen) |
| Baden in Fliessgewässern | Verboten (Ausnahmen: Aare, Birs, Emme) |
| Fischerei | Untersagt in den gesperrten Gewässern |
Auswirkungen für Bevölkerung und Freizeitnutzung
Die Massnahme verändert die Nutzungsmöglichkeiten an zahlreichen Orten im Kanton. Für Familien, Hundebesitzer sowie für Freizeitfischer und -fischerinnen sind unmittelbare Einschränkungen spürbar. Wer wegen Hitze Erfrischung im Wasser sucht, muss nun auf ausgewiesene und nicht betroffene Abschnitte ausweichen (Aare, Birs, Emme) oder alternative Möglichkeiten zur Abkühlung nutzen. Gemeinden und Gemeindenutzende sind aufgerufen, die neuen Regeln mitzuteilen und vor Ort auf die Schutzziele hinzuweisen.
Die kantonalen Behörden betonen, dass Verbote erst ergriffen würden, wenn vorgängige Massnahmen wie Informationskampagnen nicht das gewünschte Ziel — den Schutz von Wasserlebewesen — erreichen. Wie lange die Sperren aufrechterhalten werden, hängt von der Entwicklung der Wetterlage und der Wasserstände ab.