Delegiertenversammlung entscheidet gegen Verbot
Die Delegierten der SP Kanton Zürich haben an ihrer Versammlung entschieden, ein bundes- bzw. kantonalweit wirkendes Verbot von gratis ausgeschenktetem Alkohol an Parteianlässen nicht einzuführen. Der Vorstoss, eingereicht von Benjamin Kobelt, einem Mitglied, das in der Vergangenheit eine Suchterkrankung durchlebt hat, wurde damit abgelehnt. Die Parteispitze empfahl stattdessen die Bildung einer internen Arbeitsgruppe mit dem Ziel, die eigenen Veranstaltungen inklusiver zu gestalten.
Die Debatte um Gratisalkohol an Parteianlässen verbindet mehrere Themenbereiche: die Suchtprävention, die Teilhabe von Menschen mit Alkoholproblemen an politischem Leben und die Frage, wie Parteiaktivitäten sozialverträglich organisiert werden können. Dass ein Betroffener den Antrag stellte, machte die Diskussion emotional und zugleich konkret: Er hob das persönliche Rückfallrisiko hervor und bat die Partei um ein klares Signal gegen Gratisalkohol.
Empfehlung der Parteispitze: Arbeitsgruppe statt Verbot
Statt eines pauschalen Verbotes folgte die Delegiertenversammlung der Empfehlung der SP-Geschäftsleitung, die Lösung intern anzugehen. Die neu einzurichtende Arbeitsgruppe soll nach Angaben der Parteispitze Massnahmen prüfen, die Menschen mit Suchterfahrung nicht ausschliessen, ohne automatisch auf ein generelles Verbot zu setzen. Welche konkreten Schritte die Arbeitsgruppe erarbeiten wird, ist offen; in der Mitteilung werden keine Details zu Zeitplan oder Zusammensetzung genannt.
Konkrete Auswirkungen für Mitglieder und Veranstaltungen
- Für Mitglieder mit Suchterfahrung: Das Ablehnen eines Verbots kann bedeuten, dass an vielen SP-Anlässen weiterhin gratis Alkohol verfügbar ist. Die Arbeitsgruppe soll allerdings Wege finden, Betroffene besser zu berücksichtigen.
- Für Organisatorinnen und Organisatoren: Es bleibt Aufgabe der Orts- und Kreisverbände, Anlässe so zu planen, dass sie inklusive sind — etwa durch alkoholfreie Alternativen oder die Kennzeichnung von Ausschankpraktiken.
- Für die Öffentlichkeit: Der Entscheid zeigt, dass die Partei interne Lösungen bevorzugt und kontroverse Fragen lieber im Dialog als per Verbot regelt.
Der Entscheid wirft praktische Fragen auf: Wie sollen Veranstaltungen künftig gestaltet werden? Reichen freiwillige Hinweise und alkoholfreie Getränke aus, oder braucht es verbindliche Vorgaben? In Abwesenheit eines Verbots bleibt das Vorgehen dezentral geregelt, bis die Arbeitsgruppe Vorschläge vorlegt.
| Aspekt | Beschluss / Status |
|---|---|
| Antragsteller | Benjamin Kobelt (ehemals suchtkranke Person) |
| Delegiertenentscheid | Antrag abgelehnt |
| Handlung der Partei | Einsetzung einer internen Arbeitsgruppe zur Inklusion |
Die Parteikommunikation betonte, dass Parteianlässe auch soziale Treffpunkte sind und Debatten über das Miteinander sowohl Respekt als auch praktische Lösungen verlangen. Es bleibt abzuwarten, mit welchen konkreten Vorschlägen die Arbeitsgruppe auftritt und ob diese zu verbindlichen Richtlinien für Parteivereine und -veranstaltungen führen.
Für SP-Mitglieder im Kanton Zürich empfiehlt es sich, die Beschlüsse der kommenden Sitzungen zu verfolgen und bei lokalen Vorständen auf klare Informationen und gegebenenfalls auf lokale Massnahmen zur Förderung von Inklusion zu drängen. Wer an Veranstaltungen teilnimmt oder sie organisiert, sollte verbindliche alkoholfreie Alternativen und Informationen zur Ausschankpraxis prüfen, um Betroffene nicht auszuschliessen.