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Teufen: Gemeinde bewilligt Nachtragskredit für Sanierung der Alten Brücke

Der Gemeinderat von Freienstein-Teufen genehmigt einen zusätzlichen Kredit von 49'000 Franken; die Arbeiten an der Alten Brücke und den Bushaltestellen sollen barrierefrei und koordiniert mit weiteren Bauprojekten ausgeführt werden.

Teufen: Gemeinde bewilligt Nachtragskredit für Sanierung der Alten Brücke
©Illustration KI Ursula Frischknecht / news10.ch

Sanierung der Alten Brücke in Teufen kommt voran

Der Gemeinderat von Freienstein-Teufen hat einen Nachtragskredit von 49'000 Franken bewilligt. Damit stehen für die Sanierung der Alten Brücke insgesamt rund 369'000 Franken netto inklusive Mehrwertsteuer zur Verfügung. Ursprünglich waren im Budget für 2026 320'000 Franken vorgesehen; der Nachtragskredit deckt die Differenz, die aufgrund gestiegener Gesamtkosten entstanden ist.

Was gebaut wird und was bleibt

Geplant sind vor allem die dringend nötige Erneuerung des Fahrbahnbelags sowie der hindernisfreie Umbau der Postauto-Haltestellen nach den geltenden Vorschriften. An der Strassenführung ändert sich nichts, und verkehrsberuhigende Massnahmen sind nicht vorgesehen. Sichtbarste Veränderung werden die erhöhten Haltekanten an den Busstationen sein, damit der Einstieg in die Busse barrierefrei möglich wird.

  • Erneuerung Fahrbahnbelag
  • Hindernisfreier Umbau der Postauto-Haltestellen
  • Keine Änderung der Strassenführung
  • Keine zusätzlichen verkehrsberuhigenden Massnahmen

Koordination mit weiteren Projekten

Die Arbeiten an der Alten Brücke werden zeitlich mit weiteren Bauprojekten in der Region koordiniert: Die Sanierung der Kirchgasse Ost und der Ersatz der oberen Wildbachbrücke in Rorbas sind parallel vorgesehen. Freienstein-Teufen und Rorbas haben vereinbart, ihre Bauleistungen gemeinsam auszuschreiben; auch die Elektrizitätswerke (EKZ) und Swisscom sind in die koordinierte Ausschreibung eingebunden. Ziel der Koordination ist eine effizientere Planung und Ausführung sowie die Reduktion von Doppelspurigkeiten bei Baustellen.

Finanzierung und Zuständigkeit

Der Gemeinderat stuft die Massnahme als eine gebundene Ausgabe zur Werterhaltung der Gemeindelinfrastruktur ein. Gemäss Gemeindeordnung ist der Gemeinderat für derartige Ausgaben zuständig, weshalb der Nachtragskredit auf dieser Ebene beschlossen werden konnte. Die zusätzlichen Kosten sind somit auf die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an barrierefreie Haltestellen zurückzuführen.

Kostenposten Betrag (CHF)
Budget 2026 320'000
Nachtragskredit 49'000
Gesamtkosten netto (inkl. MwSt.) 369'000

Auswirkungen für die Bevölkerung

Für Pendlerinnen und Pendler sowie Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs bringt die Sanierung dauerhaft erhöhte Haltekanten und einen erneuerten Strassenbelag mit sich, was den Ein- und Ausstieg erleichtert und die Fahrqualität verbessert. Kurzfristig sind lokal temporäre Verkehrsbehinderungen während der Bauphase möglich; durch die koordinierte Ausschreibung mit benachbarten Projekten sollen Sperrzeiten jedoch minimiert werden.

Ursula Frischknecht
Ursula KI Korrespondent/-in im Kanton Appenzell Ausserrhoden online

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