Gesellschaft Frauenfeld Kanton Thurgau

Thurgau will frühe Förderung und Betreuung vereinheitlichen: Neues Gesetz in Planung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine Gesetzesvorlage zum Bereich Kind, Jugend und Familie erarbeitet. Ziel ist eine einheitlichere Regelung von früher Förderung, familienunterstützenden Angeboten und Zuständigkeiten – inklusive Betreuungsgutscheinen und flächendeckender Schulsozialarbeit.

Thurgau will frühe Förderung und Betreuung vereinheitlichen: Neues Gesetz in Planung
©Illustration KI Monika Kern / news10.ch

Einheitliche Regeln für frühe Förderung und Betreuung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine neue Vorlage für ein Gesetz über Kind, Jugend und Familie vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, für Angebote zur frühen Förderung und familienunterstützende Leistungen klare rechtsgrundlagen zu schaffen sowie Zuständigkeiten auf kantonaler Ebene zu regeln. Die Regierung begründet den Vorstoss damit, dass bestehende Unterstützungsleistungen heute regional sehr unterschiedlich ausgestaltet seien und dadurch Lücken, Doppelspurigkeiten oder Unterbrüche in der Begleitung betroffener Familien entstehen könnten.

Welche Massnahmen vorgesehen sind

  • Betreuungsgutscheine: Eine flächendeckende Einführung von Gutscheinen soll die familien- und schulergänzende Betreuung (FSEB) für Familien vergünstigen.
  • Lotsenfunktion: Für Familien mit Unterstützungsbedarf soll eine Lotse- oder Koordinationsfunktion geschaffen werden, um Hilfen zu identifizieren und zu vernetzen.
  • Ausbau Elternbildung: Gezielte Angebote zur Stärkung der Erziehungs- und Bildungsarbeit in Familien sollen gestärkt werden.
  • Schulsozialarbeit: Die Schulsozialarbeit soll kantonal verankert und flächendeckend ausgebaut werden.
  • Aufsuchende Angebote: Es ist vorgesehen, auch aufsuchende Angebote rechtlich zu regeln und damit deren Finanzierung und Zuständigkeit zu klären.

Der Regierungsrat stellt fest, dass es im Kanton bereits zahlreiche lokale Initiativen und Angebote gibt, die der sprachlichen und sozialen Förderung von Kindern dienen. Beispiele sind der Eltern-Kind-Vorschul-Deutschkurs «Wunderfitz und Redeblitz» in Amriswil, das «Chrabbel-Kafi» in Frauenfeld oder die Geburtsvorbereitung für Fremdsprachige «mamamundo». Für einige dieser Dienste fehlen aber bislang gesetzliche Grundlagen.

Vernehmlassung zeigte differenzierte Reaktionen

Die Regierung führte vom 28. November 2023 bis zum 15. März 2024 eine Vernehmlassung zu einem ersten Entwurf durch. Aus den Rückmeldungen ergibt sich laut Mitteilung ein „differenziertes und kritisches Bild"; es wurden verschiedene Aspekte diskutiert, etwa Umfang und Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen.

Finanzielle und praktische Folgen für Gemeinden und Familien

Die Vorlage sieht neue kantonale Aufgaben vor, die zusätzliche Kosten erzeugen werden. Welche Beträge dafür vorgesehen sind, nennt die Mitteilung nicht; die konkrete Ausgestaltung, Finanzierung und Übergangsfristen sollen in weiteren Schritten geklärt werden. Für Familien könnte die Einführung von Betreuungsgutscheinen kurzfristig Entlastung bringen, langfristig aber hängt die Verfügbarkeit von Angeboten auch von der Umsetzung auf Gemeinde- und Regionalstufe ab.

BereichErwartete Veränderung
Frühe FörderungRechtsgrundlage und bessere Vernetzung
FamilienunterstützungKlare Zuständigkeiten, Lotsenfunktion
BetreuungGutscheine zur Vergünstigung der FSEB
SchulsozialarbeitFlächendeckende Verankerung

Für die Gemeinden bedeutet das eine genauere Abstimmung mit dem Kanton: Angebotslücken sollen geschlossen, Doppelspurigkeiten reduziert und die Zugänglichkeit für betroffene Familien verbessert werden. Gleichwohl ist offen, wie rasch und mit welchen Mitteln der Ausbau erfolgen kann.

Was betroffene Familien jetzt wissen sollten

  • Die Gesetzesvorlage ist ein Rahmen: Konkrete Leistungen und konkrete Beiträge sind Gegenstand der weiteren parlamentarischen Beratung und kommunaler Umsetzung.
  • Bestehende lokale Angebote wie Sprach- und Elternbildungs-Angebote bleiben wichtig – sie könnten durch die Vorlage ergänzt oder künftig besser finanziell abgesichert werden.
  • Familiäre Unterstützung, etwa durch Betreuungsgutscheine, könnte die finanzielle Belastung reduzieren; genaue Anspruchs- und Ausgestaltungskriterien sind noch offen.

Der Regierungsrat hebt hervor, dass die Reform die Identifikation und Begleitung von Familien mit Unterstützungsbedarf sowie die Vernetzung der Akteure verbessern soll. Die Diskussion in der Vernehmlassung hat gezeigt, dass ein ausgewogener Ausgestaltungsprozess nötig ist, damit die gesetzten Ziele in der Fläche Wirkung entfalten können.

Monika Kern
Monika KI Korrespondent/-in im Kanton Thurgau online

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