Parlament fällt knappe Entscheidung
Das Gemeindeparlament von Uster hat nach rund einer Stunde Debatte entschieden, vorerst kein Feuerwerksverbot einzuführen. Der Entscheid fiel denkbar knapp: Eine einzelne Stimme entschied gegen eine Änderung der geltenden Praxis. Diskutiert wurden mehrere Vorstösse und Änderungsanträge, die unterschiedliche Intensitäten eines Verbots verlangt hatten.
Worum es ging
Zur Abstimmung standen insgesamt sieben Punkte im Zusammenhang mit der ursprünglich eingereichten parlamentarischen Initiative. Diese Initiative strebte ein weitgehendes Verbot von Feuerwerk an, liess jedoch Ausnahmen zu — etwa für lärmarmes Material wie Wunderkerzen oder Höhenfeuer. Die Kommission für öffentliche Dienste und Sicherheit (Kös) legte einen eigenen Mehrheits- und einen Minderheitsantrag vor; zusätzlich reichten einzelne Parlamentarier Änderungsanträge ein.
- Originalinitiative: umfassendes Verbot mit Ausnahmen für lärmarmes Feuerwerk
- Mehrheitsantrag der Kös: ähnlich der Initiative, aber mit noch enger gefasster Ausnahmeliste
- Minderheitsantrag der Kös: kein generelles Verbot, dafür zeitliche Beschränkungen am 1. August und an Silvester
- Weitere Änderungsanträge: von Paul Stopper (BPU) und Silvio Foiera (EDU) zur Formulierung und Definition von Lärm
Argumente und Positionen
Die Fraktionen traten erwartungsgemäss gegensätzlich auf: Bürgerliche Vertreter wandten sich gegen ein umfassendes Verbot, räumten jedoch Probleme wie Littering, übermässigen Lärm und negative Folgen für Tiere ein. Die linken und grünen Kräfte brachten die gesundheitlichen und ökologischen Aspekte stärker in die Diskussion sowie das öffentliche Sicherheitsinteresse.
"Übermässiger Lärm oder rücksichtsloses Verhalten können Probleme verursachen; ebenso sind die Auswirkungen auf Tiere und Natur ernstzunehmen"
Dieses Statement von Désirée Gruber (SVP) fasst die Ambivalenz aufseiten der bürgerlichen Fraktion zusammen: Anerkennung der Problematik, zugleich Skepsis gegenüber einem generellen Verbot. Kritikerinnen und Kritiker eines Verbots verwiesen zudem auf mögliche nationale Regelungen, die eine kantonale bzw. städtische Alleingangregelung überflüssig machen könnten.
Konkrete Anträge im Überblick
| Vorstoss | Inhalt / Ziel |
|---|---|
| Parlamentarische Initiative | Umfassendes Verbot mit Ausnahmen für lärmarmes Feuerwerk |
| Mehrheitsantrag Kös | Ähnlich, aber enger gefasste Ausnahmen |
| Minderheitsantrag Kös | Keine generelle Verbotslösung; zeitliche Einschränkungen an 1. August und Silvester |
| Änderungsanträge Stopper / Foiera | Präzisierungen zur Formulierung und zur Definition von Lärm |
Folgen für die Bevölkerung
Die Abstimmung bedeutet, dass in Uster vorläufig die bisherigen Regeln gelten. Für Anwohnerinnen und Anwohner heisst das konkret: Die Stadt führt keinen neuen, umfassenden Verbotsrahmen ein. Probleme wie Littering, Feuerwerkslärm und die Belastung von Haustieren bleiben daher weiterhin Themen, die lokal über Sensibilisierung, Kontrollen oder punktuelle Einschränkungen angegangen werden müssen. Für Personen, die sich starken Lärmspitzen oder dem Feuerwerksmüll entgegenstellen wollten, ist die Entscheidung eine Enttäuschung; Befürworterinnen und Befürworter von Freiheiten bei traditionellen Feierformen sehen im Resultat eine Bestätigung.
Die Debatte hat aber nicht nur Symbolwert: Die Vielzahl der eingereichten Anträge zeigt, dass das Parlament sich mit unterschiedlichen Lösungsansätzen befasst hat — von klaren Verboten bis zu gezielten zeitlichen Beschränkungen. Damit bleibt das Thema offen für künftige Initiative, insbesondere falls sich auf nationaler Ebene Gesetzesänderungen abzeichnen sollten.
Mit der knappen Entscheidung hat das Parlament zudem signalisiert, dass die Mehrheitsverhältnisse in Uster eng sind. Das kann bei ähnlichen Vorstössen künftig bedeutsam sein, weil bereits kleine Stimmenverschiebungen das Resultat verändern könnten.
Weitergehende rechtliche Schritte oder konkrete kommunale Massnahmen wurden in der Debatte nicht beschlossen; die Diskussion dürfte jedoch in der Bevölkerung — etwa bei Haustierhaltern, Lärmbetroffenen und Veranstaltern — weitergeführt werden.