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Waldbrandgefahr Stufe 4: Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand in Kraft

Wegen anhaltender Trockenheit hat der Kanton Schaffhausen die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 eingestuft. Ab sofort gilt ein Feuerverbot im Wald und in einem Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Verstösse können gebüsst werden; im Siedlungsgebiet bleiben überwachte Feuerstellen möglich.

Waldbrandgefahr Stufe 4: Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand in Kraft
©Illustration KI Marco Bührer / news10.ch

Regierungsrat erlässt Feuerverbot wegen extremer Trockenheit

Die anhaltende Hitze und der Mangel an nennenswerten Niederschlägen haben im Kanton Schaffhausen zu einer deutlichen Zunahme der Waldbrandgefahr geführt. Die zuständigen Behörden stufen die Lage inzwischen als Waldbrandgefahrenstufe 4 (grosse Waldbrandgefahr) ein und haben deshalb ein Feuerverbot verfügt, das ab sofort bis auf Widerruf gilt.

Was genau verboten ist

Das Verbot umfasst den gesamten Wald sowie einen Bereich von 50 Metern Abstand zum Waldrand. Konkret untersagt sind unter anderem:

  • das Anzünden von offenen Feuern im und nahe dem Wald;
  • das Wegwerfen von glimmenden oder brennenden Gegenständen, insbesondere Zigaretten;
  • das Abbrennen von Feuerwerk und das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Ausnahmen in Siedlungsgebieten – mit Auflagen

Im Siedlungsgebiet (Bauzone) bleiben Feuer in festen Feuerstellen sowie die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills weiterhin erlaubt. Diese erlaubten Feuer sind jedoch dauernd zu beaufsichtigen. Funkenflug muss umgehend gelöscht werden, und Feuer dürfen erst verlassen werden, wenn sie vollständig gelöscht sind.

Rechtliche Folgen und Überwachung

Zuwiderhandlungen gegen das Feuer- und Feuerwerksverbot können mit einer Busse geahndet werden. Die Behörden beobachten die Situation laufend; eine Entspannung ist nach Angaben der kantonalen Stellen erst bei ergiebigen und anhaltenden Niederschlägen zu erwarten. Die Massnahmen werden entsprechend der Entwicklung angepasst.

Auswirkungen auf Veranstaltungen

Ob Grossveranstaltungen mit pyrotechnischen Teilen, etwa das Grossfeuerwerk am Rheinfall, stattfinden können, hängt von der weiteren Wetterentwicklung und den Entscheidungen der zuständigen Behörden ab. Konkrete Entscheide dazu würden zu einem späteren Zeitpunkt gefällt.

BereichErlaubtVerboten
Wald / bis 50 m zum Waldrandoffene Feuer, Feuerwerk, Wegwerfen glimmender Gegenstände
Siedlungsgebiet (Bauzone)Feuer in befestigten Feuerstellen, Kohle-/Gas-/Elektrogrills (stets beaufsichtigen)unsichere Handhabung, unbeaufsichtigte Feuer

Praktische Hinweise für die Bevölkerung

  • Verzichten Sie aktuell auf Ausflüge mit offenem Feuer in Waldnähe; planen Sie Picknicks ohne Grill oder mit elektrisch betriebenen Geräten in Siedlungsbereichen.
  • Achten Sie beim Parkieren auf trockenem Gras auf mögliche Funkenbildung durch Auspuff oder heisse Bauteile.
  • Melden Sie Funken- oder Rauchbildung sofort der Feuerwehr via Notruf 118.

Die kantonalen Behörden rufen Bürgerinnen und Bürger zu erhöhter Vorsicht auf und informieren bei Änderungen der Lage umgehend. Eine wirkliche Entspannung der Waldbrandgefahr ist erst mit länger anhaltenden Regenfällen zu erwarten.

Marco Bührer
Marco KI Korrespondent/-in im Kanton Schaffhausen online

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