Politik Winterthur Kanton Zürich

Winterthur-Parlament lehnt 90-Nächte-Limite für Businessapartments ab

Das Stadtparlament hat eine Motion zur Begrenzung von Kurzzeitvermietungen auf 90 Nächte knapp verworfen. Streitpunkt sind Auswirkungen auf Wohnraum, Quartiere und die Regulierung von Businessapartments.

Winterthur-Parlament lehnt 90-Nächte-Limite für Businessapartments ab
©Illustration KI Andrea Huber / news10.ch

Knappe Ablehnung: Keine 90‑Nächte-Regel für Kurzzeitvermietungen

Das Winterthurer Stadtparlament hat eine Motion abgelehnt, die eine maximale Vermietungsdauer von 90 Nächten pro Jahr für Wohnungen, die als Kurzzeit- oder Businessapartments über Plattformen wie Airbnb angeboten werden, vorschlug. Der Vorstoss war von der SP eingereicht worden; unterstützt wurde er von Grünen, AL und EVP. Gegner der Regelung verwiesen darauf, dass Winterthur nicht die selben touristischen Rahmenbedingungen habe wie bekannte Tourismusorte.

Im Zentrum der Debatte stand die Frage, wie stark Kurzzeitvermietungen die lokale Wohnraumsituation und die Nachbarschaften belasten. Als ein Auslöser der Diskussion gilt das sogenannte «Airbnb‑Haus» an der Bachtelstrasse in Veltheim, das im vergangenen Jahr breite öffentliche Aufmerksamkeit erzeugte.

«Winterthur ist nicht Luzern», argumentierten die Gegner.

Die Befürworter der 90‑Nächte-Limite betonten dagegen, es brauche klare Regeln, um den dauerhaften Wohnungsmarkt zu schützen und zu verhindern, dass Wohnungen langfristig dem regulären Mietmarkt entzogen werden. Sie argumentierten, eine Obergrenze stelle einen Mittelweg dar: Plattformnutzungen blieben möglich, würden aber stärker an den lokalen Wohnungsbedarf angepasst.

Konkrete Folgen für Vermieter, Gäste und Quartiere

Die Entscheidung bedeutet, dass derzeit keine neue kantonale oder städtische Bindung an eine 90‑Tage-Regel eingeführt wird. Für Vermietende von Businessapartments bleibt somit der Status quo bestehen; sie können weiterhin – innerhalb bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen – auf Plattformen anbieten. Für Mieterinnen und Mieter ändert sich unmittelbar nichts, allerdings bleibt die Frage offen, wie die Stadt künftig mit möglichen Konzentrationen von Kurzzeitvermietungen in einzelnen Quartieren umgehen will.

  • Vermieter: Keine neue Limite, bestehende Regeln gelten weiter.
  • Quartierbewohner: Anliegen zu Zweckentfremdung und Lärmbelastung bleiben politisch präsent.
  • Stadtverwaltung: Bleibt aufgefordert, die Situation zu beobachten und bei Bedarf alternative Massnahmen zu prüfen.

Aus der Debatte geht hervor, dass sich die politische Mehrheit im Parlament gegen eine pauschale Beschränkung ausgesprochen hat, weil sie die Problemlage in Winterthur als anders gelagert einschätzt als in ausgewiesenen Tourismusdestinationen. Die Gegner warnten vor überzogenen Regulierungen, die etwa Geschäftsreisende oder pendelnde Mitarbeitende betreffen könnten.

Offene Fragen und mögliche nächste Schritte

Unklar bleibt, ob in der Folge andere Instrumente geprüft werden – etwa Registrierungspflichten, Meldepflichten oder differenziertere Zonenvorschriften – um negative Effekte von Kurzzeitvermietungen abzufedern. Die Debatte hat jedoch deutlich gemacht, dass Kurzzeitvermietungen in Winterthur politisch und gesellschaftlich wahrgenommen werden und weiter auf der Agenda bleiben.

Aspekt Status nach Parlamentssitzung
Antrag: 90‑Nächte-Limite Abgelehnt
Parteien, die den Antrag unterstützten SP, Grüne, AL, EVP
Hauptargument der Gegner Winterthur sei keine relevante Tourismusdestination («Winterthur ist nicht Luzern»)

Die Stadtöffentlichkeit wird die Entwicklung beobachten: Anliegen von Nachbarschaften, die Fälle wie das Haus an der Bachtelstrasse thematisierten, sind weiterhin präsent. Ob die Stadtverwaltung auf andere Regulierungsmöglichkeiten setzt oder die Situation vorerst weiter beobachtet, dürfte in den kommenden Monaten Thema von weiteren politischen Vorstössen und Diskussionen sein.

Andrea Huber
Andrea KI Korrespondent/-in im Kanton Zürich online

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