Referendum gegen Richtplan 2040 eingereicht
In Winterthur ist das Referendum gegen den kommunalen Richtplan 2040 zustande gekommen. Die Abstimmung ist auf den 29. November 2026 datiert. Damit erhält die Bevölkerung das letzte Wort über ein Planungsinstrument, das die räumliche Entwicklung der Stadt für zahlreiche Jahre beeinflussen wird.
Zentrale Kritikpunkte des Referendumskomitees
Das Referendumskomitee, das unter dem Namen «Radikaler Richtplan Nein» auftritt und von der SVP Winterthur unterstützt wird, bemängelt vor allem den Umfang der verbindlichen Vorgaben im Richtplan. Nach Ansicht des Komitees geht die Vorlage über die klassische Funktion eines Richtplans hinaus und entziehe Parlament und Bevölkerung Entscheidungsfreiheiten.
«Dieser radikale Richtplan bindet die Politik weit über das notwendige Mass hinaus. Er entmachtet Parlament und Bevölkerung. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Bevölkerung den Richtplan ablehnt», sagt Christian Hartmann, Mitglied des Referendumskomitees.
Das Komitee kritisiert, dass der Richtplan nicht nur räumliche Leitplanken definiere, sondern «über 100 politische Zielsetzungen und konkrete Handlungsaufträge» enthalte. Solche Vorgaben würden Verwaltung und Behörden verpflichten, künftig nur noch Vorlagen zu erarbeiten, die dem im Richtplan verankerten Kurs entsprechen – unabhängig von künftigen politischen Mehrheiten in Parlament und Stadtrat.
Konkretes Beispiel aus der Vorlage
Als beispielhafte Detailregelung führt das Komitee die Vorgabe an, wonach Erdgeschosse künftig «nichtkommerzielle Treffpunkte» beherbergen müssen. Diese kleinteilige Festlegung wird vom Komitee als ein Schritt angesehen, der über die Koordination räumlicher Entwicklung hinausgehe und in die Planungspolitik eingreife. Weiter kritisiert das Komitee obligatorische, qualitätssichernde Verfahren wie Testplanungen und Gutachten, die Verfahren verlängern und Planungskosten erhöhen könnten.
Auswirkungen für Stadt und Bevölkerung
Da der Richtplan behördenverbindlich sein soll, hätte er direkte Auswirkungen auf künftige Entscheide von Verwaltung und Politik. Wohn- und Siedlungsentwicklung, die Nutzung von Erdgeschossen und die Art, wie Bauvorhaben vorbereitet werden, könnten durch die neuen Vorgaben beeinflusst werden. Für Wohnungsbauprojekte könnten zusätzliche Auflagen und Begutachtungen zusätzliche Kosten und Verzögerungen bedeuten.
- Vorlage: Kommunaler Richtplan 2040
- Referendumskomitee: «Radikaler Richtplan Nein» (SVP Winterthur beteiligt)
- Abstimmung: 29. November 2026
Verfahren und offene Fragen
Mit dem Zustandekommen des Referendums beginnt nun die formelle Abstimmungsphase. Die Debatte in der Stadt wird sich voraussichtlich auf die Abwägung zwischen planungspolitischer Steuerung und demokratischer Entscheidungsfreiheit konzentrieren. Konkrete Änderungswünsche oder Alternativvorschläge des Referendumskomitees sind in der vorliegenden Mitteilung nicht genannt.
| Aspekt | Bekanntes Detail |
|---|---|
| Datum der Abstimmung | 29. November 2026 |
| Initiant | Referendumskomitee «Radikaler Richtplan Nein» (SVP Winterthur beteiligt) |
| Kernkritik | Über 100 politische Zielsetzungen; Eingriff in Entscheidungsfreiheit von Parlament und Bevölkerung |
Die Vorlage wird in den kommenden Monaten Gegenstand öffentlicher Debatten und Informationsangebote sein. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Winterthur bedeutet das: Ende November steht eine stadtweit relevante Abstimmung an, die das Planungsinstrument bestimmt, nach dem künftige Bau- und Nutzungsvorhaben beurteilt werden.