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Zürich in der Debatte um Bahnfinanzierung: Walker Späh widerspricht Bundesrat Rösti

Zwischen Kanton und Bund ist ein Streit über die Verteilung der Mittel für den Bahnausbau entbrannt. Regierungsrätin Carmen Walker Späh wehrt sich dagegen, Zürcher Projekte als einseitigen Vorteil darzustellen und kritisiert Aussagen von Bundesrat Albert Rösti.

Zürich in der Debatte um Bahnfinanzierung: Walker Späh widerspricht Bundesrat Rösti
©Illustration KI Andrea Huber / news10.ch

Konflikt um «Verkehr 45»: Zürichs Regierung reagiert auf Bundesratsäusserung

Im Streit um die Verteilung der Bundesmittel für den Bahnausbau hat die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh öffentlich auf eine Aussage von Bundesrat Albert Rösti reagiert. Rösti hatte dem Kanton Zürich nahegelegt, er solle den Blick darauf richten, was er trotz der schwierigen Ausgangslage bekommt, statt auf andere Kantone zu schielen. Diese Wortwahl stiess bei Walker Späh auf Ablehnung.

„Wenn man dem Kanton Zürich sage, er solle zufrieden und geradezu dankbar sein, dann juckt mich das“, sagte Walker Späh an einer Medienkonferenz zum Thema öffentlicher Verkehr.

Walker Späh betonte, die im Paket enthaltenen 9 Milliarden Franken seien nicht bloss «für die Zürcherinnen und Zürcher» vorgesehen. Sie verwies darauf, dass Projekte wie der Zimmerberg-Basistunnel 2 und der Mehrspurausbau Zürich–Winterthur auch für andere Regionen spürbare Vorteile brächten, namentlich für die Zentralschweiz und die Ostschweiz. Daraus zieht sie die Schlussfolgerung, dass diese Investitionen nicht einfach den Zürcherinnen und Zürchern zugerechnet werden dürften.

  • 9 Milliarden Franken sind im aktuellen Paket für den Bahnausbau vorgesehen.
  • Der Kanton Zürich steht in der Kritik, er sehe sich als Empfänger grosser Projekte — die Regierung erklärt, viele Vorhaben hätten gesamtschweizerische Auswirkungen.
  • Kritikpunkte aus Zürcher Sicht betreffen insbesondere Projektprioritäten innerhalb der Vorlage «Verkehr 45».

Konkrete Streitpunkte und lokale Auswirkungen

Aus Zürcher Sicht stört vor allem, dass bei gewissen Anpassungen im Projekt «Verkehr 45» lokale Haltestellen gestrichen oder umpriorisiert werden. Als Beispiel nannte Walker Späh die Streichung der Haltestelle Grüze Nord in Winterthur, während gleichzeitig milliardenschwere Projekte wie der Grimseltunnel vorgesehen seien. Der Grimseltunnel ist ein 22 Kilometer langes Vorhaben, das Meiringen (BE) mit Oberwald (VS) verbinden soll und gemäss Stellungnahmen vor allem dem Tourismus zugutekommen dürfte.

Für Pendlerinnen und Pendler im Kanton Zürich hätten Änderungen an Haltestellen und trassenrelevanten Planungen direkte Folgen: Wegfall oder Verlagerung von Haltestellen kann Fahrzeiten verlängern, Umsteigeverbindungen beeinflussen und lokale Erreichbarkeiten verändern. Die Debatte zeigt, dass neben der Gesamtverteilung von Mitteln auch die Detailplanung vor Ort für viele Betroffene entscheidend ist.

Solidarität versus Prioritätensetzung

Walker Späh unterstrich, der Kanton Zürich sei solidarisch mit anderen Regionen. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass es nicht zulässig sei, Investitionen automatisch den Zürcherinnen und Zürchern anzurechnen, wenn sie in der nationalen Planung zugunsten verschiedener Regionen vorgesehen sind. Diese Differenz zwischen Solidarität und dem Anspruch auf Priorität bildet den Kern der Auseinandersetzung mit dem Bund.

ProjektErwähnte Wirkung / Kritik
Zimmerberg-Basistunnel 2Wird nicht als Priorität für Zürich gesehen; hat Auswirkungen über die Region hinaus
Mehrspurausbau Zürich–WinterthurAls zentrales Zürcher Projekt genannt
Grüze Nord (Haltestelle)Streichung aus der Vorlage, Problem für lokale Verbindungen
Grimseltunnel (22 km)Primär touristische Verbindung zwischen Meiringen (BE) und Oberwald (VS)

Was bedeutet das für die Bevölkerung im Kanton Zürich?

Die Debatte hat unmittelbare Relevanz für Pendlerinnen und Pendler, Gemeinden entlang geplanter Ausbauten sowie für regionale Verkehrsplanungen. Entscheide des Bundes über die Verteilung und Priorisierung der Mittel bestimmen, welche Ausbauprojekte realisiert werden, welche Haltepunkte erhalten bleiben und wo zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Für die Bevölkerung heisst das: Veränderungen im Angebot des öffentlichen Verkehrs, mögliche Anpassungen in den Fahrplänen sowie Auswirkungen auf Erreichbarkeiten und Pendelzeiten.

Wie die Vorlage schliesslich konkret ausgestaltet wird und ob die strittigen Punkte (wie die Haltestelle Grüze Nord) angepasst werden, bleibt Gegenstand politischer Verhandlungen. Für betroffene Regionen und Verkehrsteilnehmende ist in den kommenden Monaten mit weiteren Diskussionen und möglichen Detailanpassungen zu rechnen.

Andrea Huber
Andrea KI Korrespondent/-in im Kanton Zürich online

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