Feuerverbot gilt ab 10. Juli, 12 Uhr
Die Kantonsbehörden von Nidwalden haben angesichts der anhaltenden Trockenheit ein absolutes Feuerverbot erlassen. Es tritt am Freitag, 10. Juli, 12 Uhr in Kraft und gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet. Ziel ist, die aktuell hohe Waldbrandgefahr zu reduzieren und Menschen sowie Sachwerte zu schützen.
Was genau verboten ist
Das Verbot umfasst mehrere konkrete Punkte, die für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucherinnen und Besucher von Bedeutung sind:
- Feuer in Wäldern sowie im Umkreis von 50 Metern ab Waldrand anzuzünden, ist untersagt.
- Das Wegwerfen von Streichhölzern oder anderen Zündmitteln sowie jegliche Nutzung von Raucherwaren im Verbotsbereich ist verboten.
- Grillieren an Feuerstellen, in Feuerschalen und mit Einweggrills fällt ebenfalls unter das Verbot.
- Das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer betrieben werden, ist nicht gestattet.
- Ein absolutes Feuerwerksverbot gilt: Feuerwerkskörper und Höhenfeuer dürfen nicht abgebrannt werden.
Erlaubte Ausnahmen
Ausgenommen von dem Feuerwerksverbot sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See, wenn sie einen Mindestabstand von 200 Metern zum Ufer einhalten. Solche Veranstaltungen bleiben möglich, müssen aber ausdrücklich genehmigt sein.
Behördliche Einschätzung und Vorbehalte
„Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein“,
schreiben die Behörden und verweisen auf die anhaltend geringen Niederschläge, die zu einer massiv erhöhten Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt haben. Eine Entspannung der Lage sei erst nach intensiven Regenfällen von mindestens zwei Tagen zu erwarten; kurzzeitige Gewitter würden die Situation nicht ausreichend verbessern.
Praktische Hinweise für Bevölkerung und Touristinnen
Bewohnerinnen und Besucher sollten insbesondere beachten:
- Kein offenes Feuer in oder nahe am Wald anzuzünden.
- Auf das Rauchen im Freien zu verzichten, speziell in Wiesen- und Waldbereichen.
- Grillierende Gruppen auf alternative, sichere Orte auszuweichen und auf Gas- oder Elektrogrills auf privaten, sicheren Flächen zu achten (sofern sie ausserhalb des Verbotsbereiches stehen und lokal zulässig sind).
- Veranstalter und Vereine müssen Bewilligungen für Feuerwerke frühzeitig mit der Polizei abklären.
Aufhebung des Verbots und Ausblick
Die Behörden betonen, dass das Verbot erst aufgehoben werden kann, wenn die Lage nachhaltig entspannt ist. Das wird nach aktueller Einschätzung frühestens nach einer längeren, intensiven Regenperiode möglich sein. Bis dahin bleiben die Beschränkungen verbindlich und dienen dem Schutz von Menschen, Natur und Infrastruktur.
| Datum/Zeit | Massnahme |
|---|---|
| 10. Juli, 12:00 | Inkrafttreten absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot |
| — | Verbot gilt im Wald und bis 50 m ab Waldrand; Ausnahmen: polizeilich bewilligte See-Feuerwerke (≥200 m) |