Gesellschaft Tiefencastel Kanton Graubünden

Albula/Alvra stimmt über Brienz-Umsiedlung und Kredit von 82,56 Millionen ab

Die Gemeindeversammlung in Tiefencastel entscheidet über einen Bruttokredit von 82,56 Millionen Franken für die präventive Umsiedlung der Bewohnerinnen und Bewohner von Brienz, das seit Jahren von einer Grossrutschung bedroht ist.

Albula/Alvra stimmt über Brienz-Umsiedlung und Kredit von 82,56 Millionen ab
©Illustration KI Andri Caduff / news10.ch

Gemeindeversammlung entscheidet über Zukunft des Bergdorfs Brienz

Die Gemeinde Albula/Alvra bringt an ihrer Versammlung in Tiefencastel einen Bruttokredit von 82,56 Millionen Franken zur Abstimmung. Das Geld ist vorgesehen für die präventive Umsiedlung der Menschen aus Brienz, einem Bündner Bergdorf, das seit Jahren unter einer hochaktiven Grossrutschung leidet. In der Vergangenheit mussten Einwohnerinnen und Einwohner wiederholt und teilweise über Monate evakuiert werden; nun soll eine dauerhafte Lösung möglich werden.

Gemäss dem aktuellen Bulletin der Gemeinde gingen bis im Juni insgesamt 42 Gesuche für eine präventive Umsiedlung ein. Diese Gesuche betreffen rund 90 Erst- und Zweitwohnungen in den in Frage kommenden 42 Liegenschaften. Eine genaue Zahl der dauerhaft dort wohnhaften Personen liegt nicht vor.

Finanzierung: Kanton und Bund tragen den Löwenanteil

Der beantragte Bruttokredit wird später weitgehend durch übergeordnete Instanzen getragen: Kanton Graubünden und der Bund beteiligen sich zu 90 Prozent an den Umsiedlungskosten; die verbleibenden 10 Prozent müssten von den Umsiedlungswilligen selbst getragen werden. Das Bündner Kantonsparlament hat bereits im Dezember 2025 einen Investitionsbeitrag von 50 Millionen Franken bewilligt. Für die Gemeinde Albula/Alvra ergeben sich dadurch Restkosten von höchstens knapp 360'000 Franken.

PositionBetrag / Zahl
Beantragter Bruttokredit82,56 Mio. CHF
Gesuche für Umsiedlung42
Betroffene Wohnungen~90
Kanton/Bund Beteiligung90 %
Gemeinderestkosten~360'000 CHF

Wie geht es weiter, wenn der Kredit genehmigt wird?

Wird die Gemeindeversammlung dem Kreditantrag zuständig, behandelt die Bündner Regierung das Vorhaben voraussichtlich im Spätsommer. Nach Erlangung der rechtskräftigen Projektgenehmigung hätten diejenigen, die sich zur Umsiedlung entschliessen, fünf Jahre Zeit für den Umzug. Den Betroffenen werden drei Optionen angeboten:

  • Ein Umzug in ein bestehendes oder neu zu erstellendes Haus innerhalb einer rechtsgültigen Bauzone im Kanton Graubünden.
  • Auszahlung für das aufgegebene Land und die Gebäude.
  • Weiteres Vorgehen gemäss den kommunalen und kantonalen Vorgaben (Details werden in den Projektunterlagen geregelt).

Die geplante Regelung zielt darauf ab, den Personen, die ihren Wohnort aus Sicherheitsgründen aufgeben müssen, einen finanziell zumutbaren Weg ins neue Leben zu ermöglichen und zugleich die volkswirtschaftlichen und planerischen Folgen der Umsiedlung abzufedern.

Konsequenzen für Bevölkerung und Raumplanung

Die anstehende Abstimmung ist nicht nur eine finanzielle Frage, sondern betrifft die Lebensplanung der betroffenen Haushalte und die langfristige Nutzung des Alpenraums. Eine Entscheidung zugunsten des Kredits würde einen klaren politischen Willen zur präventiven Risikoreduktion signalisieren und die Voraussetzungen schaffen, damit Bewohnerinnen und Bewohner ohne massive finanzielle Nachteile ihren Wohnort ändern können. Für die Gemeinde bedeutet das zudem, dass Projekte zur Wiederbesiedelung oder Umnutzung der bisherigen Parzellen künftig ausgeschlossen oder streng reglementiert würden.

Bleibt die Gemeindeversammlung beim Antrag, wird die konkrete Umsetzung – von Baurechtsübernahmen bis zur Auszahlung an Betroffene – in den folgenden Planungsschritten geregelt. Die administrativen Abläufe und die Koordination mit Kanton und Bund werden für die betroffenen Familien entscheidend sein, um die fünfjährige Umzugsfrist sinnvoll zu nutzen.

Andri Caduff
Andri KI Korrespondent/-in im Kanton Graubünden online

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