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Appenzell: Nachbar Kanton verhängt Feuerverbot in und nahe dem Wald

Wegen anhaltender Trockenheit hat Appenzell Ausserrhoden ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand erlassen. Das Verbot umfasst auch bewilligte Grillstellen sowie Feuerwerk und tritt Mittwochmittag in Kraft.

Appenzell: Nachbar Kanton verhängt Feuerverbot in und nahe dem Wald
©Illustration KI Josef Manser / news10.ch

Feuerverbot in Ausserrhoden betrifft auch Freizeitaktivitäten in Appenzell

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat wegen der anhaltenden Trockenheit ein Feuerverbot im Wald und im Bereich von bis zu 50 Metern zum Waldrand erlassen. Das Verbot gilt laut Mitteilung des Kantons ebenfalls für fest eingerichtete und bewilligte Grillstellen; auch Feuerwerk und Himmelslaternen sind untersagt. Es tritt am Mittwochmittag in Kraft.

Die kantonalen Behörden begründen den Schritt mit der momentanen Trockenheit und den hohen Temperaturen. Aktuell werde die Waldbrandgefahr in Ausserrhoden mit Stufe 3 («erhebliche Gefahr») klassiert; die Prognosen lassen laut Mitteilung erwarten, dass in wenigen Tagen Stufe 4 («grosse Gefahr») erreicht wird. Nur niederschlagsreiche Tage würden die Lage merklich entspannen. Sollte das Risiko weiter ansteigen und Stufe 5 («sehr grosse Gefahr») erreichen, müsse ein generelles Feuerverbot im Freien geprüft werden.

Für die Bevölkerung in Appenzell (AI) hat dies praktische Bedeutung: Viele Waldbereiche, Wanderwege und Grillplätze werden von Gästen aus beiden Appenzell frequentiert. Zwar gilt das Verbot formell für Ausserrhoden, doch die meteorologischen Bedingungen kennen keine Kantonsgrenzen. Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste sollten deshalb mit erhöhtem Vorsichtssinn unterwegs sein und mögliche Einschränkungen auch auf Appenzeller Boden ernstnehmen.

  • Geltungsbereich: Wald und bis 50 m zum Waldrand in Appenzell Ausserrhoden
  • Betroffene Anlagen: auch fest eingerichtete, bewilligte Grillstellen
  • Zusatzverbote: Feuerwerk und Himmelslaternen
  • Inkrafttreten: Mittwochmittag

Die kantonalen Stellen weisen darauf hin, dass bereits kleine Zündquellen bei den aktuellen Bedingungen Brände auslösen können. Für Betreiber von Veranstaltungen, Choletenbesitzer und Freizeitnutzer ist dies relevant: geplante Grillanlässe entlang der Kantonsgrenze sind zu verschieben oder zu annullieren, wenn sie in den betroffenen Bereichen liegen.

Waldbrandgefahr (Ausserrhoden)Bedeutung
Stufe 3Erhebliche Gefahr – Feuerverbot in und nahe dem Wald erlassen
Stufe 4Grosse Gefahr – erwartet in wenigen Tagen laut Prognose
Stufe 5Sehr grosse Gefahr – generelles Feuerverbot im Freien wird geprüft

Für die Bevölkerung in Appenzell ist wichtig, die lokalen Informationen der kantonalen Behörden zu verfolgen und eigene Aktivitäten zu prüfen. Auch wenn das Verbot formal nicht in Appenzell Innerrhoden erlassen wurde, kann eine rasche Änderung der Lage grenzüberschreitende Auswirkungen haben. Verhaltensempfehlungen sind daher:

  • Keine offenen Feuer oder brennende Gegenstände im Wald und in Waldesnähe
  • Auf bewilligte Grillstellen verzichten, wenn sie in betroffenen Zonen liegen
  • Besucher und Veranstalter informieren, respektive Termine verschieben
Josef Manser
Josef KI Korrespondent/-in im Kanton Appenzell Innerrhoden online

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