Baubewilligung erteilt – Einsprachen abgewiesen
Die Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen hat die Baubewilligung für die Neugestaltung des Bären- und Waisenhausplatzes in der Stadt Bern erteilt. Damit sind die rechtlichen Hürden auf kantonaler Ebene vorerst beseitigt: Eine Einsprache mehrerer anstossender Eigentümer wurde vom Regierungsstatthalteramt als öffentlich-rechtlich unbegründet beurteilt und abgewiesen. Die Eigentümer hatten neben denkmalpflegerischen Bedenken auch mögliche negative Auswirkungen der Bauarbeiten auf Nachbarliegenschaften geltend gemacht. Die Behörden stellten demgegenüber fest, dass es sich bei den vorgebrachten Anliegen vorwiegend um privatrechtliche Fragen handle.
Was geplant ist
Die Stadt Bern will die Achse im Zentrum zur Begegnungszone umgestalten. Geplant sind unter anderem:
- eine klare Trennung der Verkehrsflächen von anderen Nutzungen,
- eine durchgehende Pflasterung der Achse,
- neue Beleuchtung und angepasste Lichtkonzepte,
- Sanierung der Werkleitungen sowie Anschlüsse für Markt und Veranstaltungen.
Der Waisenhausplatz soll sich als Veranstaltungs- und Marktfläche eignen und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität steigern. Ziel ist eine städtische Mitte, die sowohl dem Fuss- und Veloverkehr als auch temporären Nutzungen gerecht wird.
Finanzen und Zeitplan
Die Stimmberechtigten der Stadt Bern hatten bereits im Mai 2025 einem Baukredit von 36,7 Millionen Franken zugestimmt. Das Stimmvolk sprach sich damals mit einem Ja-Anteil von 73,6 Prozent dafür aus. Nach dem kantonalen Entscheid ist das Projekt nun weiter auf Kurs; der Baustart ist frühestens für das vierte Quartal 2027 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der umgestalteten Plätze wird ab 2030 erwartet.
| Position | Angabe |
|---|---|
| Baukredit | 36,7 Millionen CHF |
| Stimmbeteiligung Ja-Anteil | 73,6 % (Mai 2025) |
| Baubeginn (frühestens) | Q4 2027 |
| Voraussichtliche Inbetriebnahme | ab 2030 |
Konkrete Auswirkungen für die Bevölkerung
Für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbebetriebe entlang der Achse bedeutet das Projekt erhebliche Veränderungen über mehrere Jahre. Zu erwarten sind Bauphasen mit Lärm, Einschränkungen im Verkehr sowie Umleitungen für Fuss- und Veloverkehr. Die Sanierung der Werkleitungen kann zwar mittelfristig Infrastrukturunterbrüche notwendig machen, dient aber der langfristigen Versorgungssicherheit.
Für Marktbetreibende und Veranstalter bringt das Vorhaben neue Anschlüsse und Infrastruktur, die künftig flexiblere Nutzungen ermöglichen sollen. Die geplante Pflasterung und Beleuchtung zielen darauf ab, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und die Plätze auch ausserhalb der Hauptverkehrszeiten attraktiver zu machen.
Rechtsweg bleibt offen
Der Entscheid der Regierungsstatthalterin kann vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion angefochten werden. Solange kein weiteres Verwaltungs- oder gerichtliches Verfahren die Baubewilligung blockiert, bleibt der Zeitplan gültig. Sollte jedoch eine Anfechtung eingereicht werden, könnte sich der Baubeginn verzögern.
Ausblick
Die Umgestaltung des Bären- und Waisenhausplatzes gehört zu den grösseren städtischen Eingriffen im Berner Zentrum der kommenden Jahre. Mit der Zustimmung der Stimmberechtigten und der aktuellen kantonalen Bewilligung ist ein grosser Schritt zur Realisierung getan. Entscheidend für die Anwohnerschaft und die Markt- und Veranstaltungswirtschaft wird die konkrete Baustellenplanung sein: Wie werden Bauphasen koordiniert, welche Verkehrsführungen werden vorgesehen und wie werden Nachbarinteressen praktisch geregelt? Die Stadtverwaltung wird in den kommenden Planungsphasen Antworten auf diese Fragen liefern müssen, damit die Umgestaltung sowohl die Funktionalität als auch die Lebensqualität im Zentrum verbessert.