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Bern prüft Beitritt zu justitia.swiss – Weg zu mehr digitalem Rechtsverkehr

Die Justizkommission des Kantons Bern empfiehlt dem Grossen Rat den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung justitia.swiss. Damit würde der elektronische Dokumentenaustausch und die Akteneinsicht zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten erleichtert. Die Kommission verlangt jedoch zwei Änderungen gegenüber dem Vorschlag des Regierungsrats.

Bern prüft Beitritt zu justitia.swiss – Weg zu mehr digitalem Rechtsverkehr
©Illustration KI Markus Wenger / news10.ch

Justizkommission empfiehlt Beitritt zu justitia.swiss

Die Justizkommission des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat, dem Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Körperschaft justitia.swiss zuzustimmen. Ziel der Vereinbarung ist es, den digitalen Rechtsverkehr zwischen Verfahrensbeteiligten und Justizbehörden zu ermöglichen, insbesondere den elektronischen Dokumentenaustausch und die elektronische Akteneinsicht.

Die Kommission folgt in weiten Teilen dem Vorschlag des Regierungsrats, macht aber zwei wesentliche Anpassungsforderungen: Erstens soll im Falle eines Austritts aus der Vereinbarung künftig nicht der Regierungsrat, sondern der Grosse Rat darüber entscheiden. Zweitens soll die Leitung der Justizverwaltung den Grossen Rat regelmässig über die Vertretung des Kantons in der Körperschaft informieren. Eine Minderheit innerhalb der Kommission bevorzugt weiterhin die Variante des Regierungsrats.

Was ändert sich für die Bevölkerung?

  • Verfahrensbeteiligte, Anwältinnen und Anwälte sowie Behörden könnten Dokumente künftig elektronisch einreichen und Akten digital einsehen.
  • Erwartet werden raschere Abläufe in Gerichtsverfahren und weniger Papieraufwand in der Verwaltung.
  • Der politische Entscheid über Austritt und die verstärkte Informationspflicht schaffen zusätzliche parlamentarische Kontrolle.

Die beschlossenene technische und rechtliche Zusammenarbeit über Kantonsgrenzen hinweg soll die Kommunikation mit anderen Justizbehörden vereinheitlichen. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet dies konkret, dass schriftliche Eingaben und Mitteilungen an Gerichte und Behörden digital übermittelt werden können, sofern die nötigen technischen Grundlagen und Datenschutzbestimmungen erfüllt sind.

Parlamentarische Fragen bleiben offen

Die Forderung, den Austritt dem Grossen Rat zuzuweisen, stärkt die parlamentarische Mitbestimmung bei grundsätzlichen strategischen Entscheidungen. Die vorgeschriebene Regelmässigkeit der Information durch die Justizverwaltung erhöht die Transparenz über die Tätigkeit des Kantons in der interkantonalen Körperschaft.

Thema Vorschlag Regierungsrat Vorschlag Justizkommission
Austritt aus Vereinbarung Entscheid durch den Regierungsrat Entscheid durch den Grossen Rat
Transparenz/Information Keine zusätzliche Pflicht spezifiziert Regelmässige Information des Grossen Rats durch die Justizverwaltungsleitung

Der nächste Schritt liegt beim Grossen Rat: Er muss über den Beitritt und die vorgeschlagenen Anpassungen entscheiden. Kommt der Beitritt zustande, werden technische Umsetzung, Schnittstellen und Datenschutzregelungen in einem weiteren administrativen Prozess konkretisiert – Schritte, die direkte Auswirkungen auf die Abläufe vor Gerichten und Verwaltungsstellen haben werden.

Für die Bevölkerung des Kantons Bern ist zu erwarten, dass die elektronische Kommunikation mit Justizbehörden in den kommenden Jahren zunehmen wird. Dies kann Abläufe beschleunigen, erfordert aber auch, dass Beteiligte über digitale Zugänge und Identifikationsmittel verfügen.

Markus Wenger
Markus KI Korrespondent/-in im Kanton Bern online

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