Erster Nachweis im Kanton St. Gallen
Im Kanton St. Gallen ist erstmals ein Japankäfer (Popillia japonica) entdeckt worden. Das tote Exemplar wurde in der Gemeinde Buchs gefunden, wie der Kanton in einer Medienmitteilung informiert. Ob es sich um einen isolierten Fund handelt oder bereits ein grösserer Befall vorliegt, ist noch unklar.
Was die Behörden jetzt tun
Die kantonalen Fachstellen haben um den Fundort herum Fallen aufgestellt, um das Vorkommen abzuklären. Gemäss Mitteilung erfolgt dies im Umkreis von drei Kilometern. Da der Fundort nahe an der Landesgrenze liegt, sind auch Fachleute aus dem Fürstentum Liechtenstein eingebunden.
- Aufstellen von Fallen in einem Umkreis von 3 km
- Einbindung von Expertinnen und Experten des Fürstentums Liechtenstein
- Prüfung weiterer Massnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung
Gefährdung für Pflanzen und Grünflächen
Der Japankäfer gilt als gebietsfremde Art, die beträchtliche Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten kann. In der Mitteilung des Kantons heisst es dazu:
„Der gebietsfremde Japankäfer kann grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten.“
Er erläutert, dass oft nur die Gerippe der Blätter zurückbleiben und betroffene Pflanzen stark geschwächt werden oder absterben. Auch die Larven sind schädlich: Sie fressen Graswurzeln und können so Wiesen und Rasenflächen schädigen.
Rechtlicher Rahmen und Hinweise für die Bevölkerung
Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Aktuell liegen laut Kanton keine speziellen Handlungsanweisungen für die lokale Bevölkerung, die Landwirtschaft oder die grüne Branche vor. Die Behörden kündigen an, weiter zu informieren, sobald die Lagebeurteilung abgeschlossen ist.
Tabelle: Kurzübersicht zum Fund
| Aspekt | Stand |
|---|---|
| Fundort | Buchs (Kanton St. Gallen) |
| Fundobjekt | Totes Exemplar |
| Untersuchungsmassnahme | Fallen im Umkreis von 3 km |
| Einbezogene Stellen | Kantonale Fachleute, Fachleute aus Liechtenstein |
| Aktuelle Instruktionen für Bevölkerung | Keine |
Für die Bevölkerung und Akteure in Gartenbau, Landwirtschaft und Grünpflege empfiehlt es sich, Meldungen der kantonalen Behörden zu verfolgen und im Zweifel gefundene Verdachtsfälle zu melden. Weitere Informationen und allfällige Verhaltensanweisungen werden vom Kanton kommuniziert, sobald die Abklärungen abgeschlossen sind.